Habt ihr euch den Betrag eigentlich quittieren lassen? Ihr habt ja eigentlich im Nachhinein schriftlichen Verkehr geführt oder? WEnn ja, Zeug zusammen nehmen und ab zum Anwalt, ohne weitere Fristsetzungen oder sonstigem. Auch wenn ihr mit ihm das mündlich abgemacht habt, liegt ein Vertrag vor, Zeuge...