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Frage bezüglich Widerrufsrecht

Welche Digitalkamera ist die richtige für mich? Kompakt oder DSLR?

Moderator: ft-team

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RamAbbalah
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Frage bezüglich Widerrufsrecht

Beitrag von RamAbbalah » Mi Aug 18, 2010 8:13 pm

Hallo liebe Comm,
(ich hoffe, dass ich das richtige Unterforum getroffen habe) ich habe vor mir bei Amazon bei einem bestimmten Anbieter (also nicht direkt bei Amazon) eine Kamera zu kaufen. Da ich nicht besonders viel mit dem Widerrufsrecht anfangen kann, mir jedoch die Option offen halten will, dass ich die Kamera zurückschicken kann, sollte sie mir nicht liegen (innerhalb der zwei Wochen frist und in neuwertigem Zustand).
Folgende Informationen bezüglich der Rücksendung hat der Anbieter bei Amazon angegeben (leider nicht als Text, den ich kopieren kann, sondern nur als JPEG-Datei):

(Link wurde entfernt)

Habe ich hier als die Möglichkeit, die Kamera in dem angegeben Zeitraum (ein Monat) zurückzusenden und meinen Kaufpreis erstattet zu bekommen?

Mit freundlichem Gruß,
Hendrik.

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Emmerax
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Beitrag von Emmerax » Mi Aug 18, 2010 8:36 pm

Das folgende stellt keine Rechtsberatung da. Rechtsberatungen dürfen nur Anwälte durchführen. Aber ansonsten gilt grob:

Das Widerrufrecht wurde eingeführt, damit der Bürger die Möglichkeit hat, eine Produkt, dass er online erworben hat, so zu testen, wie es im Laden möglich gewesen wäre.
Kaufst du jetzt neu eine Spiegelreflex, und nutzt diese 4 Wochen lang intensivst (z.B. 40.000 Auslösungen am Ende der Zeit), kann der Händler einen Ersatz verlangen, da diese nicht mehr neuwertig ist und im Laden eine ähnliche Prüfung enorm unwahrscheinlich gewesen wäre.

Wenn du die Kamera wirklich pfeglich behandelst. Eben so, als wäre sie nicht dein Eigentum, dann spricht da eigentlich nichts dagegen. Der Händler gewährt statt 14 Tagen sogar einen Monat Widerrufsrecht. Von daher: Ja, du kannst sie testen und bei Nichtgefallen zurückschicken.

Gast

Beitrag von Gast » Mi Aug 18, 2010 10:18 pm

Man könnte aber auch herauslesen, dass dies als günstige Möglichkeit gesehen wird, sich für einen bestimmten Anlass oder Zeitraum günstig eine Kamera zu besorgen.

Ich denke, dass ein Händler völlig zurecht bei mehr als ein paar Testauslösungen einen Wertausgleich einbehalten kann... wie hoch der sein wird, ist da völlig offen.

Ich würde mir dann lieber eine gegen Gebühr ausleihen, da weiss jeder Beteiligte im Vorfeld, woran er ist.

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