Moderator: ft-team
Boris77 hat geschrieben:Hallo zusammen,
habe mir bei ebay für 350€ ein Canon 100er Macro ersteigert mit USM und als gebrauchtware deklariert. Ich hole es bei der Post ab, war ne Nachnamesendung und was ist: Kein USM, kein Frontdeckel und das beste: keine Funktion.
Ja,ja - kenne ich. Alles machen was fibbo geschrieben hat + ebay Käuferschutz schon mal informieren. Das ist ganz wichtig, wenn man die zu spät einschaltet, gibt's nichts mehr. Das Problem beim Käuferschutz ist, dass man die Forderungen quasi an ebay abtritt und damit den Streitwert zwangsläufig soweit reduziert, dass bei einer Zivilklage nicht mehr viel übrig bleibt, worum zu streiten wäre... Nach meiner eigenen Erfahrung reagiert die Staatsanwaltschaft auf eine Betrugsanzeige regelmäßig nur mit einem Fornschreiben, dass an einer Strafverfolgung kein öffentliches Interesse bestünde.fibbo hat geschrieben:Boris77 hat geschrieben:Hallo zusammen,
habe mir bei ebay für 350€ ein Canon 100er Macro ersteigert mit USM und als gebrauchtware deklariert. Ich hole es bei der Post ab, war ne Nachnamesendung und was ist: Kein USM, kein Frontdeckel und das beste: keine Funktion.
sämtliche Korrepondenz sichern, Artikel-Seite abspeichern, von Ebay herausgabe der Daten verlangen, zur Anzeige wegen Verdacht auf Betrug bringen! Keine Verzögerung, Anzeige kann man bei Einigung zurücknehmen.
Ich selber wurde vor 13 Monaten um 750 Euro gelinkt, und hab das zu spät angezeigt. Der Verkäufer ist nicht mehr aufzufinden.
fibbo
Meine Ansicht der Sache: Echter Schutz anscheinend nur bei Paypal:DARKRACER hat geschrieben:(Link wurde entfernt) Oder verwechsle ich jetzt etwas?