@ fibbo
ich kenne Dich nun via Forum schon lange, als positiven Multiplikator. Auch glaube ich bei Dir zu wissen, daß Du nicht der Typ bist, der Jemandem schaden möchte, sondern im Gegenteil hilfsbereit ist. Deine Reaktion hier im Thread auf prifori - in ihrer Heftigkeit - irritiert mich jedoch. Ich sehe es übrigens genau so wie Priori. Ich hätte wahrscheinlich gar nicht reagiert, wenn ich nicht das MK-Wasserzeichen entdeckt hätte, oder mir nicht das ein oder andere Gesicht bekannt vorgekommen wäre. Die Modelverträge sehen nahezu einheitlich eine Nutzung durch Dritte nicht vor. Was soll ich tun, wenn bsp. ein Bild von mir dabei gewesen wäre, und das Model es entdeckt und mir die Hosenbeine lang zieht? Sagen: " Schau, das ist doch nicht so schlimm. Sie (die TO) findet Dein Bild doch toll. Sei doch stolz."
Trotzdem sind die Bilder immer noch online. Es ist uninteressant ob ich vor einer Apotheke verkehrsbehindernd parke, weil ich die Verkehrsregeln nicht kenne und doch nur eine Salbe für meine kranke Großmutter kaufen möchte, oder ob ich einen Raubüberfall im Schilde führe. Ich parke nun mal falsch. Genau so verhält es sich hier auch.
Es mag sich mit den Bildern wie beim Falschparken verhalten... ...der Eine hat gerade keinen Gegenverkehr und fährt locker drumrum und regt sich auch nicht weiter auf. Dem Anderen wird durch den Falschparker die Fahrt und Sicht behindert, und er baut beinahe einen Unfall.
Ich betrachte die Sache jedenfalls nicht als "Kavaliersdelikt"... ...nicht mehr, nach dem die TO mehrere Hinweise bekam und nichts unternahm, nund auch nicht, weil sie im einschlägigen Gewerbe beruflich!!! - nicht als Hobbyknipse - Fuß fassen will. Ja, nenne es "Abmahnverhalten" . Das ist es auch. Und nun schaue den tieferen Sinn des Wortes "abmahnen" an. Du hast Deine Meinung und Dein Rechtsempfinden dazu, Prifori, ich und Andere eben eine andere Meinung. Ich hoffe zumindest, das Wir beide uns deshalb nicht in die Wolle kriegen.
@primbinibi
Deine Ironie klingt amüsant, überzeugt mich argumentativ jedoch nicht. Das Thema Bildrechte ist hochsensibel, wie man aktuell auch an der Google Streetview Sache sieht. Du magst Recht haben, daß die TO ohne Unrechtsbewusstsein gehandelt hat - so wie viele illegale Musik- u. Softwaredownloads ebenfalls ohne Unrechtsbewusstsein stattfinden. Doch das persönliche Unrechtsbewusstsein, und der gesellschaftliche Konsens über Unrecht sind zwei paar Stiefel. Fehlendes, bzw. mangelndes Unrechtsbewusstsein kann nicht als Entschuldigung für Belästigungen, Schädigungen, etc. dienen. Vor allem hätte es in vorliegender Situation eine ganze Reihe anderer legaler Möglichkeiten gegeben. Uns konnte sie ja fragen, bezüglich der Bearbeitung. Warum hat sie nicht bei den Fotografen direkt angefragt?
Gruß, René