HIER GEHT ES DIREKT ZUR NEUEN FOTOTALK COMMUNITY
>> JETZT KOSTENLOS REGISTRIEREN! <<

Garantie auf Canon EOS - 12 oder 24 Monate?

Das Canon Forum rund um Spiegelreflexkameras DSLR+SLR, spiegellose Kameras, Systemkameras DSLM und Kompaktkameras.

Moderator: ft-team

Antworten
Benutzeravatar
zapman
postet oft
Beiträge: 182
Registriert: Do Aug 30, 2007 7:01 pm
Wohnort: London

Garantie auf Canon EOS - 12 oder 24 Monate?

Beitrag von zapman » Mi Dez 10, 2008 11:19 am

Nach deutschen Recht gibt es doch 2 Jahre Garantie auf deutsche Produkte.
Nun steht aber auf der Garantiekarte ("EUROPA-GARANTIE") meiner 40 D was drauf von nur einem Jahr Garantie..

Innerhalb dieser Zeit war sie auch anstandslos zum Tauschen des Verschlusses und beim zweiten Mal zum Austauschen des Auslösers beim Canon Service.
Wie sieht das nach den ersten 12 Monaten aus? Jemand praktische Erfahrung damit?

Danke und GRüße

Benutzeravatar
Cano
postet sehr sehr oft!
Beiträge: 4940
Registriert: So Feb 19, 2006 10:02 am
Wohnort: RHEINLAND-Pfalz
Kontaktdaten:

Re: Garantie auf Canon EOS - 12 oder 24 Monate?

Beitrag von Cano » Mi Dez 10, 2008 1:58 pm

zapman hat geschrieben:Nach deutschen Recht gibt es doch 2 Jahre Garantie auf deutsche Produkte.
Nein, nach deutschem Recht beträgt die Gewährleistung zwei Jahre, und das nicht nur für deutsche Produkte. Eine Garantie ist etwas anderes als die Gewährleistung.
Wie sieht das nach den ersten 12 Monaten aus?
Schlecht, denn wenn die Garantie auf zwölf Monate befristet ist, erlischt sie nach Ablauf eines Jahres. Das hat aber keinen Einfluß auf die Gewährleistung. Diese besteht weiterhin bis zum Ablauf des zweiten Jahres.

Bei der Gewährleistung wird zugunsten des Käufers vermutet, daß ein im ersten halben Jahr auftretender Fehler von Anfang an vorhanden war. Der Käufer braucht daher nicht zu beweisen, daß der Mangel von Anfang an vorhanden war. Vielmehr müßte der Verkäufer beweisen, daß der Mangel anfangs nicht vorhanden war. Tritt der Mangel erst nach sechs Monaten auf, dann tritt eine Umkehr der Beweislast ein. Jetzt muß der Käufer beweisen, daß in dem gekauften Produkt schon von Anfang an der Wurm steckte. Das wird in den meisten Fällen nicht gelingen. Glücklich der Mensch, der jetzt auf eine Garantie des Verkäufers oder Herstellers zurückgreifen kann. Die Garantiezusage bezieht sich nämlich auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder des gesamten Produkts über einen bestimmten Zeitraum.

Die relativ lange Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ist im Grunde nichts anderes als Augenwischerei. In der Regel hat der Käufer nur in den ersten sechs Monaten sein Schäfchen im Trockenen. Danach setzt ihm die Beweislastumkehr eine hohe Hürde.

Gruß
Cano

Benutzeravatar
zapman
postet oft
Beiträge: 182
Registriert: Do Aug 30, 2007 7:01 pm
Wohnort: London

Re: Garantie auf Canon EOS - 12 oder 24 Monate?

Beitrag von zapman » Mi Dez 10, 2008 2:09 pm

zapman hat geschrieben: Wie sieht das nach den ersten 12 Monaten aus? Jemand praktische Erfahrung damit?
Danke, sowas habe ich schon vermutet.

Und, hat schon jmd. hier im Forum nach 12 Monaten einen Reparaturfall bei Canon gehabt, der selbst zu bezahlen gewesen war?

MfG, Volker

Antworten

Zurück zu „Canon Forum“


>> DAS NEUE FOTOTALK <<