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Canon EOS 1000D: Error 99

Das Canon Forum rund um Spiegelreflexkameras DSLR+SLR, spiegellose Kameras, Systemkameras DSLM und Kompaktkameras.

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pietflocke
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Canon EOS 1000D: Error 99

Beitrag von pietflocke » Di Dez 01, 2009 6:19 pm

Hallo,

seit einiger Zeit habe ich bei meiner Canon EOS 1000D immer mal wieder die Fehlermeldung "Error99". Die Anweisung auf dem Bildschirm lautet dann ON/OFF Schalter betätigen und den Akku entfernen und wieder einsetzen. Danach geht es dann wieder für ein paar Bilder gut.
Ich habe es schon mit einer anderen Speicherkarte versucht und es schien erst besser, der Fehler kam dann aber wieder. Außerdem taucht die Fehlermeldung sowohl beim Tamron Objektiv als auch beim original Kidobjektiv von Canon auf.
Hat jemand eine Idee woran das liegen kann? (Habe grad versucht die Fehlermeldung zu Provozieren, da kam sie natürlich nicht. Bei einem guten Motiv aber mit Sicherheit...).
Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Grüße

Elke

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heribert stahl
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Beitrag von heribert stahl » Di Dez 01, 2009 8:27 pm

Wisch mal mit einem sauberen, nicht fuselnden Lappen ueber die Kontakte am Bajonett.

Wenn das nicht hilft--->Kundendienst :cry:

Gruss
Heribert

holli43857
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Beitrag von holli43857 » Di Dez 15, 2009 9:50 pm

Hab ich auch schon dreimal bei meiner gehabt.Aber nur mit dem Sigma 18-200 drauf.Hab auch irgendwo mal gelesen das das zusammenhängt.

Gruß,Holli.

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fibbo
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Re: Canon EOS 1000D: Error 99

Beitrag von fibbo » Mi Dez 16, 2009 4:43 am

pietflocke hat geschrieben: Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!
schau mal hier:
http://www.dforum.net/showthread.php?t=543664&page=2

Zitat:

Die Gewährleistung des Verkäufers sagt aus:

-> das Gerät muss bei der Übergabe an den Kunden fehlerfrei sein. Das ist der originäre Sinn der Gewährleistung.

-> der Kunde hat zwei Jahre Zeit, einen möglichen, vorhandenen, Fehler zu reklamieren. Mehr nicht. Ob man das Gerät in dieser Zeit in Betrieb nimmt, ist egal. Man kann es auch 1 Jahr, 11 Monate und 30 Tage ins Regal legen, bevor man es ausprobiert. Dass das auf eine Art per Gesetz verordnetes "Laufzeitversprechen" hinausläuft, ist ein netter Nebeneffekt für den Käufer.

-> die Beweislastumkehr nach 6 Monaten sagt aus, dass nach eben dieser Zeit an sich schon davon ausgegangen werden kann, dass der Käufer die Ware auch in Betrieb genommen hat, oder dies bis dahin mal endlich tun sollte. Es ist eine Art wirtschaftliches Zugeständnis an den Verkäufer.

-> anders ist die Gewährleistung unter Geschäftsleuten, die sich gegenseitig etwas verkaufen (z.B. Großhandel an Einzelhandel). Dort muss direkt bei der Übergabe der Ware auf Fehler untersucht werden. Nix mit zwei Jahren. Bei Geschäftsleuten geht man aus, dass die in der Lage sind, Waren am Ort und zum Zeitpunkt der Übergabe auf Fehler zu überprüfen, zumal sie ihre typische Ware kennen.

-> privaten Verbrauchern gesteht man zu, dass diese bei den zig verschiedenen Waren, nicht in der Lage sind, einen Fehler sofort zu finden. Man kauft sich eben nur alle xx Jahre eine Waschmaschine, oder kauft sich etwas zum ersten Mal.

=> es hat seine Richtigkeit. Verbraucher denken zwar häufig, dass der Händler für alle auftretenden Mängel während der Gewwährleistungszeit gerade stehen muss. Tatsächlich geht es nur um bereits vorhandene, aber bloß unbemerkte Mängel. Das Dümmste, was man übrigens im Prinzip machen kann ist, bei der Abgabe des defekten Geräts am Servicetresen zu sagen, "bisher sei immer alles in Ordnung gewesen"



fibbo

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