Moderator: ft-team
Grundsätzlich nicht.blackymail hat geschrieben: Die dritte Variante hätte ich vor, da ichs nur fair finden würde, und der Besitzer sich bestimmt darüber freut. Aber kann es hier auch rechtliche Bedenken geben?
Aber das macht blackmail ja gerade nicht. Daher stellt sich nicht vorrangig die Frage, wie man auf Nummer Sicher geht, sondern ob es erforderlich ist, den Eigentümer des Tieres um Erlaubnis zu bitten. Wenn dies nicht erforderlich ist, kann man es sich ersparen, den Eigentümer anzuquatschen und ihm eine Unterschrift abzuringen.Frank Johnen hat geschrieben:Wenn Ich auf Nummer sicher gehen wollte, würde ich um Erlaubnis bitten und mir diese auch schriftlich geben lassen.
Besitzen sie auch das Recht, gegen die Veröffentlichung eines von ihrem Tier auf einer öffentlichen Grünfläche gemachten Fotos vorzugehen? Wenn sie dieses Recht besitzen, dann müßte es eine entsprechende Rechtsvorschrift geben. Da das Recht am eigenen Bild bei Tieren nicht in Betracht kommt, müßte sich der Abwehranspruch aus dem Eigentumsrecht ergeben. Eine einschlägige Vorschrift könnte der § 903 BGB sein, in dem es heißt:Die Halter besitzen weitgehende Rechte an ihren Tieren
Hallo,Hobbyanfänger hat geschrieben: Aber mir persönlich als Hundebesitzer wäre es nicht recht. Fotos ja (wenn sie von Bekannten oder Freunden gemacht werden - zur privaten Nutzung, sprich Fotoalbum), aber nicht das Hochladen auf eine mir unbekannte Seite.