zapman hat geschrieben:Nach deutschen Recht gibt es doch 2 Jahre Garantie auf deutsche Produkte.
Nein, nach deutschem Recht beträgt die
Gewährleistung zwei Jahre, und das nicht nur für deutsche Produkte. Eine Garantie ist etwas anderes als die Gewährleistung.
Wie sieht das nach den ersten 12 Monaten aus?
Schlecht, denn wenn die Garantie auf zwölf Monate befristet ist, erlischt sie nach Ablauf eines Jahres. Das hat aber keinen Einfluß auf die Gewährleistung. Diese besteht weiterhin bis zum Ablauf des zweiten Jahres.
Bei der Gewährleistung wird zugunsten des Käufers vermutet, daß ein im ersten halben Jahr auftretender Fehler von Anfang an vorhanden war. Der Käufer braucht daher nicht zu beweisen, daß der Mangel von Anfang an vorhanden war. Vielmehr müßte der Verkäufer beweisen, daß der Mangel anfangs nicht vorhanden war. Tritt der Mangel erst nach sechs Monaten auf, dann tritt eine Umkehr der Beweislast ein. Jetzt muß der Käufer beweisen, daß in dem gekauften Produkt schon von Anfang an der Wurm steckte. Das wird in den meisten Fällen nicht gelingen. Glücklich der Mensch, der jetzt auf eine Garantie des Verkäufers oder Herstellers zurückgreifen kann. Die Garantiezusage bezieht sich nämlich auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder des gesamten Produkts über einen bestimmten Zeitraum.
Die relativ lange Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ist im Grunde nichts anderes als Augenwischerei. In der Regel hat der Käufer nur in den ersten sechs Monaten sein Schäfchen im Trockenen. Danach setzt ihm die Beweislastumkehr eine hohe Hürde.
Gruß
Cano