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Fotografieren in Bars

Bildgestaltung, Locations und alle kreativen Aspekte der Fotografie

Moderator: ft-team

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Benedict B.
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Fotografieren in Bars

Beitrag von Benedict B. » Do Jun 29, 2006 10:01 pm

Hallo an alle,

ich bin zwar kein wirklicher Neuling in der Fotografie ( Seit ca. 3 Jahren begeisterter Digitalist), habe aber keine Ahnung was man bei (analoger) Fotografie in Bars beachten sollte, außer natürlich dass es nicht zu auffällig sein sollte, also verzichte ich lieber auf eine Großformatkamera :D . Ich möchte Stimmungen einfangen, also keine Handycam - Porträts o.ä.
Hat jemand Erfahrung damit oder Tips oder Links...?
Danke im voraus!

Benedict

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rainerS.punkt
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Beitrag von rainerS.punkt » Do Jun 29, 2006 11:17 pm

'nabend.

Ich würde sagen: Lichtstarkes Objektiv, 400er Film und so lange knipsen, bis du als Inventar wahrgenommen wirst. Zusätzlich ein anständiger Blitz, der auch indirektes Blitzen erlaubt. Da tut's dann auch ein weniger empfindlicher Film.

Und los ...!


:)
Rainer

Gast

Beitrag von Gast » Do Jun 29, 2006 11:54 pm

Und vorher den Besitzer Fragen, ob du Fotografieren darfst (Hausrecht).

Gäste könnten sich auch gestört fühlen.

Dirk

pixelwalk
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Beitrag von pixelwalk » Di Jul 18, 2006 4:54 pm

mich würde hierbei die rechtl. Seite noch interessieren... Wenn Bilder mit abgelichteten Leuten verkauft oder publiziert werden, sind sicherlich auch von den abgelichteten Leuten Modellreleases einzuholen... Oder was meint ihr?

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rainerS.punkt
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Beitrag von rainerS.punkt » Di Jul 18, 2006 4:59 pm

Oder was meint ihr?
Ja. Ausnahme sind Massenveranstaltungen (wenn ich mich recht erinnere). Wird aber hier beantwortet:
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

" 5 Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG

Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein."

6 Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG

Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit.



Gibt gute Artikel bei Wikipedia zu dem Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte


ciao
Rainer

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Beitrag von fotopredator » Mo Nov 26, 2007 2:40 pm

ich mache hin und wieder mal "party-fotographie" die meisten Gäste wünschen es sich sogar, geknippst zu werden, damit sie sich im Internet auf der seite des veranstalters sehen können..

zu den einstellungen:
iso 800, modus M mit 1/8sec und Blende 4 das ganze mit ttl-blitz in sync auf 2ten Verschluss und Brennweite 35mm - 50mm

habe damit schön viel umgebungs licht drinne und dank des blitzes auf 2ten verschluss, die person im vordergrund schön abgebildet. ach ja, auf dem Blitz steckt auch noch nen Bouncer, das macht den blitz nicht zu aggressiv..

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