Aber da steht auch nicht, daß es Menschen mit Persönlichkeitsrechten sind.Dein BGB scheint etwas veraltet zu sein und den § 90a nicht zu kennen. Dort steht nämlich ausdrücklich: Tiere sind keine Sachen.
Ich würde im Zweifelsfall das Pferd oder die Kuh unterschreiben lassen, daß gegen eine Veröffentlichung kein Einwand besteht
![Wink ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Dann ist man jedenfalls auf der sicheren Seite!
Gruß
Hans