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Einwilligung abgebildeter Personen

Bildgestaltung, Locations und alle kreativen Aspekte der Fotografie

Moderator: ft-team

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Gast

Einwilligung abgebildeter Personen

Beitrag von Gast » Di Dez 05, 2006 12:15 pm

Ich möchte noch einmal auf die Frage eingehen, in welchen Fällen man die Einwilligung von abgebildeten Personen einholen muss (müsste).
Grundsätzlich hat jeder das Recht am eigenen Bild, der Fotograf muss also die Einwilligung abgebildeter Personen einholen.
Ausnahmen: Das gilt in der Regel nicht bei Personen der öffentlichen Interesses bzw. der Zeitgeschichte (also Politiker, Prominente....). Es ist ebenfalls keine Einwilligung von Personen in der Menge nötig, sobald andere Personen auf dem Bild sind, auch wenn diese nur angeschnitten sind. Das gleiche gilt für Personen, die pratkisch nur Beiwerk auf Architektur- oder Landschaftsfotos sind.

Das ist nur ein kleiner Auszug, aber ich denke das trifft die wesentlichen Punkte. Wer es genauer wissen will und über Urteile bezüglich Rechtsverletzungen (auch Copyright) nachlesen möchte, der kann es hier:

www.fotorecht.de

Grüße
Sabine

oli-w
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Beitrag von oli-w » Di Dez 05, 2006 12:34 pm

Mal (Link wurde entfernt) gugen.
Gruß
der Oli

Gast

Beitrag von Gast » Di Dez 05, 2006 12:40 pm

Ist das nicht der gleiche Link ;-)?

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Beitrag von Cano » Di Dez 05, 2006 1:33 pm

smedia hat geschrieben:Ist das nicht der gleiche Link ;-)?
Das ist sogar derselbe. :wink:

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Re: Einwilligung abgebildeter Personen

Beitrag von Cano » Di Dez 05, 2006 1:43 pm

smedia hat geschrieben:Es ist ebenfalls keine Einwilligung von Personen in der Menge nötig, sobald andere Personen auf dem Bild sind, auch wenn diese nur angeschnitten sind.
Wo hast Du diese Weisheit her?

Wenn dem so wäre, dann könnte ich z.B. ein auf der Parkbank knutschendes Pärchen veröffentlichen, sofern sich noch weitere Personen auf dem Foto befinden.

Von einem Bild in die Menge spricht man dann, wenn das Foto tatsächlich nur die Menge als solche zum Gegenstand hat, z.B. wenn ich die Tribüne eines Fußballstadions mit einer Vielzahl von Zuschauern zeige.

Gruß
Cano

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Beitrag von oli-w » Di Dez 05, 2006 1:43 pm

Uuuuuuuuups. Den Link hatte ich gar nicht gesehen. Bitte vielmals um Verexikusigung ;-)
Gruß
der Oli

Gast

Beitrag von Gast » Di Dez 05, 2006 2:06 pm

Wenn du meinen Bildkommentar meinst - ja, das war natürlich meine persönliche Interpretation. Der Begriff "Menge" ist sicherlich relativ und da müsste man sich durch Rechtssprechungen arbeiten, um genaueres zu erfahren. Bahnhof und Menge sind für mich zwei Worte, die man schon miteinander verknüpfen kann. Einen konkreten Fall bzw. Rechssprechung kann ich leider heute nicht heraussuchen, da ich in Arbeit ertrinke (schön, dass es wieder mal so ist). Wenn jemand anderes eine klare, nicht fehlinterpretierbare Aussage findet, würde es mich freuen.

Gast

Beitrag von Gast » Di Dez 05, 2006 3:16 pm

Es hat mir keine Ruhe gelassen, daher habe ich trotz Zeitmangel gesucht. Sieht so aus, als wäre ich mit meiner Interpretation beim Bahnhof falsch gelegen:
Der entscheidende Faktor bei Fotos von Menschen in der Menge ist folgender: der kollektive Wille, etwas gemeinsam zu tun.
Und jetzt kommts, denn Bahnhöfe haben so etwas wie eine Sonderstellung: "Am kollektiven Willen, etwas gemeinsam zu tun fehlt es dagegen etwa bei Menschen, die morgens gemeinsam in der U-Bahn sitzen. Darum merke: im öffentlichen Personen- und Nahverkehr ist jeder allein."
Interessant (und nachvollziehbar) ist auch die Rechssprechung zur Darstellung von nackten Menschen (auch oben-ohne), diese können zb nicht als Beiwerk bei einem Strandfoto betrachtet werden und müssen daher ihre Einwilligung geben. Das habe ich unter verschiedenen Links gefunden zb. unter www.bildnisrecht.de und www.law-blog.de.

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