Ich möchte noch einmal auf die Frage eingehen, in welchen Fällen man die Einwilligung von abgebildeten Personen einholen muss (müsste).
Grundsätzlich hat jeder das Recht am eigenen Bild, der Fotograf muss also die Einwilligung abgebildeter Personen einholen.
Ausnahmen: Das gilt in der Regel nicht bei Personen der öffentlichen Interesses bzw. der Zeitgeschichte (also Politiker, Prominente....). Es ist ebenfalls keine Einwilligung von Personen in der Menge nötig, sobald andere Personen auf dem Bild sind, auch wenn diese nur angeschnitten sind. Das gleiche gilt für Personen, die pratkisch nur Beiwerk auf Architektur- oder Landschaftsfotos sind.
Das ist nur ein kleiner Auszug, aber ich denke das trifft die wesentlichen Punkte. Wer es genauer wissen will und über Urteile bezüglich Rechtsverletzungen (auch Copyright) nachlesen möchte, der kann es hier:
www.fotorecht.de
Grüße
Sabine