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Fremde Menschen fotografieren

Bildgestaltung, Locations und alle kreativen Aspekte der Fotografie

Moderator: ft-team

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Mittoo
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Fremde Menschen fotografieren

Beitrag von Mittoo » Do Sep 19, 2013 11:35 am

Hallo!

Ich kann nicht so recht herausfinden, ob das hier die richtige Sparte für meine Frage ist...

Wenn ich auf Foto-Tour gehe, kitzelt es mir vor allem in den Fingern, Menschen zu fotografieren. Ich war mal in Argentinien. Da hat es ziemlich gut geklappt - allerdings auch eher dann, wenn ich mit einer kleinen Digitalen mehr oder weniger leicht versteckt geknippst hatte. Aber mit meiner großen Kamera traue ich mich nicht so recht. Dabei bieten fremde Menschen so geniale Motive... melancholische Blicke aus dem Bus, beim U-Bahn-Fahren, zwanzig Kindergartenkinder, die von außen durch die Scheibe in ein Cafe reinschauen, und und und. Aber ich bin da sehr unsicher, zumal ich vor kurzem mich bei einem Schlammfußball-Turnier fotografisch austoben wollte und selbst von den Spielern als Fremdkörper angesehen wurde. Du kannst ja nicht einfach mit der dicken Kamera in die gesichter der Leute "reinschießen".

Hat jemand Erfahrung mit dem Fotografieren von fremden Menschen und kann mir Tipps geben, wie ich das bewerkstelligen könnte?

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unixbook
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Beitrag von unixbook » Sa Sep 21, 2013 9:58 am

Man kann deine Frage nicht pauschal beantworten. Es gibt hier große Unterschiede. Zunächst einmal gibt es rechtliche Unterschiede in verschiedenen Ländern. Diese begründen sich teilweise in kulturellen Gepflogenheiten und auch wo es rechtlich gebilligt sein mag, muss es das kulturell noch lange nicht sein. Hinzu kommen situative Aspekte.

Es bleibt also immer die Notwendigkeit, sich a) zu informieren (jeweiliges gültiges Recht, Kultur, Gepflogenheiten usw.) und b) den Kontext einzuschätzen.

Beobachte, wie sich andere Fotografen vor Ort verhalten oder sprich mit den Menschen vor Ort über deinen Wunsch Bilder zu machen.
Im Gegensatz zu Profis habe ich Fotografie nie erlernt, studiert oder mit dem Ziel des materiellen Zugewinns betrieben. Ich bin vielmehr autodidaktischer Amateur. Außerdem ist meine Frau schärfer als deine Linse.

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AnaloG
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Beitrag von AnaloG » Mo Sep 23, 2013 5:26 pm

Im Zweifelsfall sollte man immer vorher fragen, ob es die Menschen stören würden, wenn man sie fotografiert. Ist die Antwort nein, dann eine Weile abwarten, bis sie vergessen haben, dass man da ist und aus einiger Entfernung (geht natürlich nur mit Tele) fotografieren. Das klappt in Deutschland eigentlich immer ganz gut. Ich frage natürlich nicht wegen jedem kleinen Foto, aber wenn ich Menschen länger mit der Kamera "beobachten" möchte (dafür liebe ich zum Beispiel Floh- und Wochenmärkte), dann kläre ich das immer vorher.
Im Ausland kann man sich in der Unterkunft oder der jeweiligen Touristen-Info erkundigen, wie die Gepflogenheiten vor Ort sind. Ich war lange und oft in Südamerika unterwegs und dort gibt es einige Stämme, die glauben, dass ein Foto ihnen ein Stück ihrer Seele raubt. In solchen Fällen finde ich es besser, schweren Herzens auf die Fotos zu verzichten und die Kultur zu respektieren.

vobe49
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Beitrag von vobe49 » Mi Sep 25, 2013 6:08 pm

Hallo,
wenn ich auf Reisen bin und ich komme in eine Situation, wo ich ganz bewusst Menschen fotografieren will, dann frage ich ganz höflich. Ich habe noch nie eine Ablehnung bekommen. In Sri Lanka haben mich sogar junge leute gefragt, ob ich sie mal fotografieren würde. Ich lasse mir dann ihre E-Mailadresse geben und sende ihnen ein Bild. So kommt man mit interessanten Menschen ins Gespräch und ich kann mein Englisch wieder etwas aufbessern.
Auf den Malediven hat mich mal ein außerordentlich hübsches junges Pärchen gefragt, ob ich sie mal fotografiere. Ich habe eine richtige kleine Fotosession gemacht mit tollen fotos, weil die beiden sehr fotogen waren, habe sie freigestellt und in Sonnenuntergänge gestellt u.s.w.. Natürlich habe ich ihnen dann eine DVD mit den hochaufgelösten Fotos geschickt, die sie sehr glücklich gemacht haben und ich hatte - so ganz nebenbei - einen richtigen Hingucker in meinem Urlaubsfilm.
Wenn ich richtig informiert bin, dann muss man beim Fotografieren in der Öffentlichkeit, z. B. bei Volksfesten, nicht fragen. Hier muss derjenige, der sich gestört fühlt, das Löschen des Bildes verlangen. So etwas habe ich aber noch nie erlebt.
Gruß vobe49

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Domi20
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Beitrag von Domi20 » Fr Sep 27, 2013 8:15 am

unixbook hat geschrieben:Man kann deine Frage nicht pauschal beantworten. Es gibt hier große Unterschiede. Zunächst einmal gibt es rechtliche Unterschiede in verschiedenen Ländern. Diese begründen sich teilweise in kulturellen Gepflogenheiten und auch wo es rechtlich gebilligt sein mag, muss es das kulturell noch lange nicht sein. Hinzu kommen situative Aspekte.

Es bleibt also immer die Notwendigkeit, sich a) zu informieren (jeweiliges gültiges Recht, Kultur, Gepflogenheiten usw.) und b) den Kontext einzuschätzen.

Beobachte, wie sich andere Fotografen vor Ort verhalten oder sprich mit den Menschen vor Ort über deinen Wunsch Bilder zu machen.
Habe ähnliche Erfahrungen gemacht, ist immer unterschiedlich.

Wobei, wenn ich ehrlich bin... früher hab ich manchmal heimlich Leute von hinten fotografiert. War allerdings auch für ein Projekt meinerseits.

marius_83
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Beitrag von marius_83 » Mi Okt 09, 2013 9:34 am

Hallo,

ich mache auch gerne Bilder von fremden Menschen, nur ich komme im Moment nicht viel rum, da habe ich mich dafür entschieden nach Reisegewinnspielen zu sehen und habe eine interessante Seite gefunden: urlaubmitgewinn.de. Dort gibt es schöne Reisen. Ich fotografiere außerdem sehr gerne Landschaften und deshalb interessiert mich Österreich und die Schweiz sehr.

LG marius_83 :)

konfuzius
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Beitrag von konfuzius » Mi Dez 04, 2013 2:35 pm

Fremden Menschen fotografieren benötigt viel, sehr viel Fingerspitzengefühl. Man kann nicht einfach auf ihre Seele trampeln. Sie müssen sich nicht beobachtet fühlen. Ich lasse meine Kamera immer schweifen bis ich auf ein Gesicht treffe das mich interessiert. Und dann kurz drücken. Ich halte mich nicht auf, ich bin ständig in Bewegung

Fredy33
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Beitrag von Fredy33 » Mi Dez 04, 2013 9:15 pm

Wenn ihr in Deutschland Menschen fotografiert, solltet ihr alle einmal das vorhandene Fotorecht lesen. Oder habt ihr alle zu viel Geld?

Vom Persönlichkeitsrecht oder Recht am eigenen Bild hat hier anscheinend noch nie einer etwas gehört. Kann das Opfer oder der Betroffene beweisen, das sein Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, kann es über einen Rechtsanwalt eine kostenpflichtige Abmahnung und eine Unterlassungserklärung geben. In manchen Fällen kommt sogar eine Schmerzensgeldforderung auf den Fotografen zu (wenn die Verbreitung oder Aufnahme der Bilder bewiesen werden kann). - Wird teuer.
Kommt daher, das vor Jahren ein Promi vor dem europäischen Gerichtshof geklagt hat. Auch in Italien, Frankreich und der Schweiz sollte man auf das vorhandene Fotorecht achten.

Menschen dürfen nur in Ausnahmefällen fotografiert werden. Die Menschenbilder sollten nur in Verbindung einer Release verbreitet oder verkauft werden.

In Süd- oder Nord- Amerika gibt es ein anderes Fotorecht, wie z.B. in Deutschland.

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unixbook
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Beitrag von unixbook » Mi Dez 04, 2013 10:24 pm

Ich muss Fredy33 teilweise widersprechen: Das Fotografieren von Menschen in de Öffentlichkeit ist in Deutschland nicht verboten. Verboten ist eine Veröffentlichung des Lichtbildwerke ohne Einverständnis der abgebildeten Personen.

Vergleiche dazu: Pädagogische und juristische Aspekte heutiger mobiler Individual- und Massenkommunikation, in: (Link wurde entfernt), Seite 12 ff.
Im Gegensatz zu Profis habe ich Fotografie nie erlernt, studiert oder mit dem Ziel des materiellen Zugewinns betrieben. Ich bin vielmehr autodidaktischer Amateur. Außerdem ist meine Frau schärfer als deine Linse.

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Beitrag von Fredy33 » Mi Dez 04, 2013 10:42 pm

@unixboock

Du solltet das Fotorecht einmal genauer lesen. Ich habe auch nie behauptet dass das Fotografieren von Menschen grundsätzlich verboten ist. Es gibt Ausnahmefälle, wie z.B. Roter Teppich, Galas, Verbrechen, Events, Gruppenbilder, öffentliche Veranstaltungen, bestimmte Promi Situationen nach Prüfung und Belästigungen (Beweisführung).
Dies gilt auch für Videos. Auf Youtube haben sich schon genug Filmer eine Strafanzeige eingehandelt. Dies gilt auch für wild angebrachte Videokameras, die z.B. öffentlichen Raum überwachen.

Wird jemand fotografiert, darf er den Fotografen darauf hinweisen, das er das zu unterlassen hat und die Aufnahme sofort zu löschen ist, sonst wird die Polizei gerufen und es gibt dann eine Anzeige. Zu diesem Zweck darf der Fotograf auch fotografiert werden.

Eine reine Persönlichkeitsverletzung ist eigentlich auch eine Straftat. Wird eine Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, kommt es in den meisten Fällen zu einer Gerichtsverhandlung. Alleine die Unterlassungserklärung vom Anwalt kostet ca. 1800 Euro. Wird nicht gezahlt, kommt es in den meisten Fällen auch zu einer Gerichtsverhandlung.
Zuletzt geändert von Fredy33 am Mi Dez 04, 2013 11:10 pm, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von unixbook » Mi Dez 04, 2013 11:10 pm

Dann nenne doch mal bitte das/die Gesetze inkl. Paragraphen auf die Du Dich mit Dienen Thesen beziehst. Ein unmittelbares "Fotorecht" ist mir nicht bekannt. Aber gerne lerne ich dazu.
Im Gegensatz zu Profis habe ich Fotografie nie erlernt, studiert oder mit dem Ziel des materiellen Zugewinns betrieben. Ich bin vielmehr autodidaktischer Amateur. Außerdem ist meine Frau schärfer als deine Linse.

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Beitrag von Fredy33 » Mi Dez 04, 2013 11:32 pm

@unixbook

Im Internet gibt es genug Informationen über das Fotorecht oder das Recht am eigenen Bild.

Das Carolinen Urteil sollte ein Begriff sein oder einmal in Anwalt Portalen suchen.
Gerade mit dem Carolinen Urteil, werden auch einige Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch verknüpft.

Dein vorhandenes Fotowissen ist anscheinend schon ca. 10 Jahre alt.

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Beitrag von unixbook » Mi Dez 04, 2013 11:43 pm

Ich denke da finden wir derzeit keinen Konsens. Gerade das von Dir genannte "Carolinen-Urteil" bezieht sich auf Veröffentlichungen und entspricht damit meinen Konkretisierungen. Wenn Du behauptest, dass mein Wissen ca. 10 Jahre alt ist, dann benenne doch mal, welche Paragraphen sich seit ca. 2003 derart geändert haben, dass meine o.g. Thesen so nicht mehr stimmen. Bisher kommen von Dir Thesen ohne Fundament.
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Beitrag von Fredy33 » Do Dez 05, 2013 12:02 am

Lass dich erwischen, es ist dein Geld. Sonst kannst du auch bei der Polizei in Richtung Persönlichkeitsrecht nachfragen. Liegen keine besonderen Voraussetzungen vor, ist das Fotografieren von Menschen nicht erlaubt.
Bilder könnten z.B. auch für Mobbing Zwecke angefertigt werden. Diese tauchen dann offiziell in der Öffentlichkeit nicht auf. Vielleicht nur auf deinem Arbeitsplatz.

Hier einmal Infos von Wikipedia.
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Sonst weiterhin im Internet googeln.

Warum meinst du hat die Bildzeitung die meisten Menschenbilder geschwärzt? Gerade in diesem Bereich hat die Bild schon größere Summen gezahlt.

Lass dich dabei fotografieren wie du andere Menschen fotografierst. Kann das Opfer das Beweisen, fängst du dir eine Anzeige ein. Folgt es dir bis zum Auto, dann hat es auch deine Adresse.
Du gehst anscheinend von der Annahme aus, das man dich nie erwischt.

Ich z.B. würde sofort die Polizei rufen und die Bilder sofort als Beweismaterial beschlagnahmen lassen. Neben der Strafanzeige kommt dann auch noch die Zivilklage. Den Rest macht der Anwalt.

Den Hinweis mit der privaten Videokamera, die öffentlichen Grund überwacht, hast du anscheinend auch nicht verstanden. Hier wird auch das Persönlichkeitsrecht verletzt. Bei einer Anzeige wird diese Persönlichkeitsverletzung auch von der Polizei verfolgt. Dazu muss ich nicht im Internet googeln, das ist mir persönlich durch Anzeigen bekannt.

In der Schweiz wollte mich der Sicherheitschef von Michael Schumacher wegen Persönlichkeitsverletzung (durch Foto) anzeigen. Dieser Typ hatte sofort die Gendarmen gerufen. Von den aufgeführten Rechtsverletzungen konnten die Gendarmen nicht eine beweisen. Auch die angeblichen Bilder konnte man nicht finden. Die Gendarmen wollten mich doch tatsächlich anzeigen.

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Beitrag von unixbook » Do Dez 05, 2013 6:07 am

Vielen Dank für den angefügten Link zur Wikipedia. Ich kann insbesondere unter (Link wurde entfernt)
Es bleibt: Verboten in Deutschland ist nicht die Aufnahme im öffentlichen Raum selber. Es stellt jedoch ggfs. eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, diese Aufnahmen zu veröffentlichen. Dazu gehört auch die Weitergabe an dritte.
Im Gegensatz zu Profis habe ich Fotografie nie erlernt, studiert oder mit dem Ziel des materiellen Zugewinns betrieben. Ich bin vielmehr autodidaktischer Amateur. Außerdem ist meine Frau schärfer als deine Linse.

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