Moderator: ft-team
Das Recht am eigenen Bild kann man nicht lapidar durch das Kleingedruckte in AGBs aushebeln, dazu braucht es eine Zusatzvereinbarung, worin auch geklärt ist, wozu genau die Bilder verwendet werden dürfen. Und wenn der kunde die AGBs garnicht zur Kenntnis bekommen hat UND im Vertrag nicht ausdrücklich auf diese hingewiesen worden ist, gelten sie eh nicht.Rene Koch hat geschrieben:Das Problem ist nun, das Du in einer sehr schlechten Position bist, da hier eine ganze Reihe rechtlicher Fragen aufkommen, sollte der Fotograf Deine Bilder anderweitig verwenden.
Gruß, René
basco hat geschrieben:..kann man nicht mehr wie der Hobbytheker oder sind die handwerklichen Künste den mehrpreis in den Augen der Kunden nicht wert, dann hat er verloren....
Dazu sag ich jetzt lieber nixbasco hat geschrieben:...aber bei meiner Hochzeit kam die Fotografenmeisterin eines ortsansässigen Fotogeschäftes allerdings auch nur mit einer einzigen Nikon D200 und einem Zoom Objektiv zum Shooting in den Schlosspark.... da hätte auch nix passieren dürfen