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Fotos hochladen legal?

Allgemeine Fragen rund um die Digitalfotografie.

Moderator: ft-team

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Marento
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Fotos hochladen legal?

Beitrag von Marento » Mi Nov 17, 2010 10:16 pm

Hi

Ist es erlaubt Fotos (mit fremden Eigentum) auf einer eigenen Homepage hochzuladen, die man von anderen Internetseiten auf seine Festplatte gespeicher hat?
(keine Menschen abgebildet)

Danke im vorraus
mfg

KaoTai

Beitrag von KaoTai » Mi Nov 17, 2010 10:27 pm

Wenn ich dich richtig verstehen, dann haben fremde Fotografen die Bilder aufgenommen und ins Web gestellt.

Dann wirst Du normalerweise die Bilder nicht auf deine eigene Homepage setzen dürfen.
(Außer wenn die Fotografen so etwas ausdrücklich dazu geschrieben haben.)

Dabei spielt es erstmal keine Rolle, ob auf den Fotos Leute oder Gegenstände oder öffentlich zugängliche Natur ist.

Das Foto von dem Gegenstand ist ein "Kunstwerk" das dem Urheberrecht unterliegt. Der Fotograf hat dadurch daß er ihn abgebildet hat, eine eigene schöpferische Leistung erbracht.
Und deswegen darfst Du diese Bilder nicht einfach kopieren.

Aber Du kannst ja mal bei den Betreibern der Homepage von wo Du dich bedient hast nachfragen.
Vielleicht sagen die ja daß es okay ist wenn Du deren Bilder weiterverwendest.

[Letzlich können die es nicht praktisch verhindern, daß Du die Bilder kopierst.
Wenn Du Glück hast, finden die es toll daß Du deren Bilder magst und verlangen nur, daß Du auf deiner Homepage dazuschreibst, wo die Bilder her sind.
Wenn Du Pech hast, verbieten sie es dir aber merken sich deine Homepage und kontrollieren regelmäßig ob da evtl. etwas von ihnen unauthorisiert auftaucht.]

Marento
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Beitrag von Marento » Mi Nov 17, 2010 10:34 pm

Ok vielen dank.

Ich hab mich bis jetzt noch garnicht mit fremden Fotos bedient, weil ich sicher sein wollte, dass das auch legal ist was ich da vorhab. Aber das hat sich ja jetzt erledigt.
Ich war mir nur nicht sicher, da in Facebook von einer Person pro Tag ca.20 Bilder hochgeladen werden und öffentlich für alle sind die "Gefällt mir" auf der Seite gedrückt haben. NUr ist es so das die Bilder zu 100% nicht von der Perso geschossen wurden. Dann dachte ich mir, ich kann die Bilder schnappen und einfach "weiter" veröffentlichen.

KaoTai

Beitrag von KaoTai » Mi Nov 17, 2010 11:34 pm

Marento hat geschrieben: NUr ist es so das die Bilder zu 100% nicht von der Perso geschossen wurden. Dann dachte ich mir, ich kann die Bilder schnappen und einfach "weiter" veröffentlichen.
Wenn die Person die Bilder postet, sie aber nicht selbst aufgenommen hat, dann verletzt sie ziemlich sicher das Urheberrecht des ursprünglichen Fotografen.

Wenn Du diese Bilder wiederum von der Facebook-Seite klaust, wird es dadurch nicht besser.

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fibbo
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Beitrag von fibbo » Do Nov 18, 2010 1:12 am

KaoTai hat geschrieben:..
Wenn Du Pech hast, verbieten sie es dir aber merken sich deine Homepage und kontrollieren regelmäßig ob da evtl. etwas von ihnen unauthorisiert auftaucht.]
Wenn Du richtig viel Pech hast, dann kriegst Du ne Abmahnung über 700.- bis 1500.- Euro von einer Anwaltskanzlei. Richtig viel, das heisst wenn man das falsche Foto vom falschen Fotografen erwischt hat.
Lies Dir das hier mal guuuut durch:
(Link wurde entfernt)

In anderen Fällen kommt man oft mit blauem Auge davon. Aber verlassen darf man sich nicht drauf, solange man rechtlich greifbar ist. Marions Kochbuch ist ne Rattenfängerseite, die aber meines Wissens immer noch ihr Unwesen treibt. Es scheint im Netz aber noch mehr solche Heinze zu geben die es nur drauf anlegen, geklaut zu werden... Also besser an der Quelle fragen, bevor man fremde Fotos veröffentlicht!

fibbo

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Beitrag von buerokratiehasser » Do Nov 18, 2010 6:39 am

Ein Foto muß nicht mal ein Kunstwerk sein. Lichtbilder und verwandte Verfahren sind durch das Urheberrecht zweiter Klasse privilegiert. Motiv, künstlerischer Gehalt usw. spielen alles keinerlei Rolle. Wer auf's Knöpfchen drückt, hat die Verwertungsrechte (man könnte diskutieren, ob es nicht der ist, der durch den Sucher schaut - m.W. nie ausgeurteilt)

Zusätzlich kann es natürlich bei besonders genialen Kompositionen U. erster Klasse geben.

KaoTai

Beitrag von KaoTai » Do Nov 18, 2010 9:58 am

buerokratiehasser hat geschrieben:Wer auf's Knöpfchen drückt, hat die Verwertungsrechte (man könnte diskutieren, ob es nicht der ist, der durch den Sucher schaut - m.W. nie ausgeurteilt)
Fragestellung:

Angenommen ich steige mit meinem Vater auf einen Berg und möchte dort oben ein Gipfel-Foto von uns beiden machen.

Und ich frage dazu einen zufällig anwesenden anderen Wanderer ob er uns beide mit meiner Kamera fotografiert -
habe ich dann das Urheber- und Verwertungsrecht an dem Bild in meiner Kamera ? :shock:

Vermutlich ist es einfach fahrlässig ohne Anwalt wandern zu gehen. :roll:

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Cano
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Beitrag von Cano » Do Nov 18, 2010 10:35 am

KaoTai hat geschrieben: Und ich frage dazu einen zufällig anwesenden anderen Wanderer ob er uns beide mit meiner Kamera fotografiert -
habe ich dann das Urheber- und Verwertungsrecht an dem Bild in meiner Kamera ? :shock:
Ja.

Die juristische Begründung hebe ich mir für den Fall auf, daß mal jemand wegen eines Sachverhalts wie des geschilderten rechtliche Schwierigkeiten bekommt.

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Beitrag von buerokratiehasser » Do Nov 18, 2010 11:01 am

Schwierige Angelegenheit, daher drücke nur ich aufs Knöpfchen - klare Verhältnisse.

Daß es deine Kamera ist, ist egal. Solange sie vom Helfer bedient wird, hat er erstmal das U. zweiter Klasse. Wenn die Bildkomposition genial ist und von dir stammt, wird es noch komplizierter - siehe oben.

Man könnte nun argumentieren, daß nach der Verkehrssitte konkludent die Verwertungsrechte übertragen werden: Knipsen Sie mal für mich.

Das hat mindestens 3 Probleme:
- Die Beweisbarkeit - nichts Schriftliches
- Ist das eine ziemlich lahme und schwache Begründung; die Frage ist auch, wie weit so eine Konkludenz reicht. Wenn mir so ein Tourist die Kamera reicht, mache ich ihm ein nettes Foto für sein Album zum Einkleben, kein Problem. Wenn das nette Photo dann $200,000 wert ist, weil es außerhalb seines Albums verwertet wird, hört die Nettigkeit evtl. auf. Damit muß niemand rechnen.
- Das Urheberrecht i.e.S. kann nicht verpfändet oder übertragen werden. Normalerweise interessiert das niemanden, da das Wichtige die Verwertungsrechte sind, aber Ärger könnte es geben.

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Beitrag von Cano » Do Nov 18, 2010 12:04 pm

buerokratiehasser hat geschrieben: Das hat mindestens 3 Probleme:
- Die Beweisbarkeit - nichts Schriftliches
Eher ein Scheinproblem. Der Gefälligkeitsurheber kann auch nicht beweisen, daß er das Foto gemacht hat. (Er hat ja nichts Schriftliches)

Ganz Vorsichtige sollten sich immer gefälligkeitshalber von Personen ablichten lassen, die ohne Begleitung sind.
Wenn mir so ein Tourist die Kamera reicht, mache ich ihm ein nettes Foto für sein Album zum Einkleben, kein Problem. Wenn das nette Photo dann $200,000 wert ist, ...
Bei Bildern, die ich aus Nettigkeit von Touristen mache, ist das die Regel. Deshalb weigere ich mich auch meistens, ihnen den Gefallen zu tun. Wer verschenkt schon gerne 200.000 $. :wink:

KaoTai

Beitrag von KaoTai » Do Nov 18, 2010 12:24 pm

buerokratiehasser hat geschrieben: Daß es deine Kamera ist, ist egal. Solange sie vom Helfer bedient wird, hat er erstmal das U. zweiter Klasse.
Okay, aber wenn ICH auf dem Bild bin (zentral, also nicht in der Menschenmenge), dann hat doch ein fremder Fotograf nicht das Recht an meinem Bild.

Er dürfte es also ohne meine Zustimmung auch nicht verwerten, oder ?

Was anderes wäre es, wenn ich jemanden bitte für mich nur den Berg zu fotografieren, also ohne daß ich und mein Vater mit auf dem Bild sind.

Und in welchem Umfang erlange ich die Urheberschaft, wenn ich dem unbedarften, zufälligen Auslöserdrücker präzise technische und gestalterische Anweisungen gebe ?


Der "Gefälligkeitsurheber" - sofern er mich nicht um Zusendung der Bilddatei bittet und dazu eine Adresse hinterläßt - muß sich doch im klaren sein, daß er das Urheberrecht gar nicht ausüben kann, da er zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf sein Werk hat.

Verzichtet er damit nicht "konkludent" auf seine Urheberschaft ?

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Beitrag von Cano » Do Nov 18, 2010 12:41 pm

KaoTai hat geschrieben: Und in welchem Umfang erlange ich die Urheberschaft, wenn ich dem unbedarften, zufälligen Auslöserdrücker präzise technische und gestalterische Anweisungen gebe ?
In vollem Umfang.
Das Urheberrecht schützt den Schöpfer eines Werks. Dein Auslöserdrücker hat nichts geschaffen. Er hat nur gemacht, was Du ihm angeschafft hast. (Vergiß aber nicht, Dir schriftlich bestätigen zu lassen, daß alle Anweisungen von Dir stammen) :wink:

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Beitrag von Cano » Do Nov 18, 2010 1:45 pm

Ich habe ebenfalls ein Urheberrechtsproblem, dem ich ratlos gegenüberstehe.
Neulich hat mir ein Vogel auf den Auslöser geschissen. Dadurch wurde der Verschluß betätigt und es entstand ein ganz hervorragendes Foto. Dummerweise bin ich nicht dessen Urheber. Jetzt frage ich mich, ob ich mich dennoch der Urheberschaft dieses Fotos rühmen darf, ohne nachteilige rechtliche Folgen befürchten zu müssen.

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Beitrag von fibbo » Do Nov 18, 2010 2:18 pm

Cano hat geschrieben: Neulich hat mir ein Vogel auf den Auslöser geschissen. Dadurch wurde der Verschluß betätigt und es entstand ein ganz hervorragendes Foto.

Jetzt weiss ich endlich, WER Deine besten Fotos gemacht hat! ROFL ;-)

Ich denke mal das wird irgendwann so kompliziert, dass man es so regeln wird wie bei der GEMA/GVL: Wer das Werk zuerst anmeldet (oder beweisen kann dass er der alleinige Urheber ist) hat den Pokal. Ansonsten klaut jeder von jedem bis der Arzt - äh. Anwalt kommt.
Wenn mehrere Personen beteiligt waren kann man die auch gemeinsam zu Urhebern machen, muss aber nicht.

Die momentane Regelung ist jedenfalls hanebüchen... Es gewinnt der, der sich juristisch am Schlausten verhält... das bedeutet den Tod jeglicher Kreativität. Zumindest der bei der Komposition von Bildern.

fibbo

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Beitrag von fotoart » Do Dez 09, 2010 12:31 am

Man oh man sind das wieder Spitzfindigkeiten, wenn man satt ist und im Wohlstand zu ersticken droht, mehrere externe Festplatten voll mit den tollsten hochauflösenden Bilddateien hat,
warum dann nicht dem Tourist den Gefallen tun selbst wenn dieses so entstandene Bild mal Millionen Wert sein sollte.
Mehr als satt geht nicht auch beim Urheberrecht, alles darüber hinaus verschlechtert das Wohlbefinden wieder.

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