doch doch das mit der handwerksrolle ist ganz normal und dass muss jeder machen der mit fotografieren geld verdienen will. es kommt halt auch immer darauf an wie viel du machen willst. du wirst in die handwerksnebenrolle eingetragen. das ist noch nicht lange so denn vor kurzem durften sich nur fotografenmeister selbstständig machen und die wurden dann in die "richtige" handwerksrolle eingetragen. dass hat ein paar vorteile die du aber nach dem eintrag in mehreren broschüren nachlesen kannst.
wie Eleovaqui schon sagt, wenn du ab und zu mit deinem hobby geld verdienst nennt man das einkünfte aus Liehbaberei und das ist nicht steuerpflichtig. da gibts dann ein paar BFH-Urteile ab wieviel euro sowas dann keine liebhaberei mehr ist aber das ist von fall zu fall verschieden.
ein beispiel dass bei den einkünften aus liebhaberei gerne genommen wird ist:
oma müller pflanzt in ihrem garten kartoffeln. zur erntezeit hat sie so viele kartoffeln, dass sie sie nicht alleine aufessen kann und verkauft sie in der nachbarschaft. -> einkünfte aus liebhaberei
pflanzt sie jetzt aber auch planzt sie jetzt aber auch noch paprika, salat, und anderes gemüse dass sie nicht aufbrauchen kann und verkauft sie dann bei jeder erntezeit ist sie nach dem umsatzsteuergesetz unternehmerin und muss ihren umsatz sowie ihren gewinn versteuern. Denn sie pflanzt ihr gemüse nichtmehr aus liebhaberei an sondern zur erzielung von einnahmen und nachhaltig.
jetzt musst du für dich erstmal klären ob du unternehmer bist oder nicht. bist du es nicht gewerbe wieder abmelden.
§ 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) 1 Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. [...] 3 Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt [...].
Da du dich als Kleinunternehmer nach §19(1)UStG deklarierst musst du zunächst keine Umsatzsteuervoranmeldungen und keine Umsatzsteuererklärung einreichen. Dies ist so bis du die entscheidung widerrufst oder eine bestimmte (ziemlich hohe) gewinngrenze überschreitest.
Gewerbesteuer wirst du wohl auch keine Zahlen müssen da du dafür wohl nicht genug/keinen Gewinn machst.
Eine Einkommensteuererklärung wird aber fällig. Da muss dann eine Gewinnermittlung beigefügt werden. Da du aber bis zu einem sehr hohen Umsatz/Gewinn nicht verpflichtet bist Bücher zu führen [§4(3)EStG] (eine buchhaltung zu erstellen) reicht es eine Aufstellung über dein Einnahmen und Ausgaben und deinen Gewinn (einnahmen minus ausgaben) beizulegen.
ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. falls du noch fragen hast immer raus damit.