Moderator: ft-team
Wenn die Person die Bilder postet, sie aber nicht selbst aufgenommen hat, dann verletzt sie ziemlich sicher das Urheberrecht des ursprünglichen Fotografen.Marento hat geschrieben: NUr ist es so das die Bilder zu 100% nicht von der Perso geschossen wurden. Dann dachte ich mir, ich kann die Bilder schnappen und einfach "weiter" veröffentlichen.
Wenn Du richtig viel Pech hast, dann kriegst Du ne Abmahnung über 700.- bis 1500.- Euro von einer Anwaltskanzlei. Richtig viel, das heisst wenn man das falsche Foto vom falschen Fotografen erwischt hat.KaoTai hat geschrieben:..
Wenn Du Pech hast, verbieten sie es dir aber merken sich deine Homepage und kontrollieren regelmäßig ob da evtl. etwas von ihnen unauthorisiert auftaucht.]
Fragestellung:buerokratiehasser hat geschrieben:Wer auf's Knöpfchen drückt, hat die Verwertungsrechte (man könnte diskutieren, ob es nicht der ist, der durch den Sucher schaut - m.W. nie ausgeurteilt)
Ja.KaoTai hat geschrieben: Und ich frage dazu einen zufällig anwesenden anderen Wanderer ob er uns beide mit meiner Kamera fotografiert -
habe ich dann das Urheber- und Verwertungsrecht an dem Bild in meiner Kamera ?
Eher ein Scheinproblem. Der Gefälligkeitsurheber kann auch nicht beweisen, daß er das Foto gemacht hat. (Er hat ja nichts Schriftliches)buerokratiehasser hat geschrieben: Das hat mindestens 3 Probleme:
- Die Beweisbarkeit - nichts Schriftliches
Bei Bildern, die ich aus Nettigkeit von Touristen mache, ist das die Regel. Deshalb weigere ich mich auch meistens, ihnen den Gefallen zu tun. Wer verschenkt schon gerne 200.000 $.Wenn mir so ein Tourist die Kamera reicht, mache ich ihm ein nettes Foto für sein Album zum Einkleben, kein Problem. Wenn das nette Photo dann $200,000 wert ist, ...
Okay, aber wenn ICH auf dem Bild bin (zentral, also nicht in der Menschenmenge), dann hat doch ein fremder Fotograf nicht das Recht an meinem Bild.buerokratiehasser hat geschrieben: Daß es deine Kamera ist, ist egal. Solange sie vom Helfer bedient wird, hat er erstmal das U. zweiter Klasse.
In vollem Umfang.KaoTai hat geschrieben: Und in welchem Umfang erlange ich die Urheberschaft, wenn ich dem unbedarften, zufälligen Auslöserdrücker präzise technische und gestalterische Anweisungen gebe ?
Cano hat geschrieben: Neulich hat mir ein Vogel auf den Auslöser geschissen. Dadurch wurde der Verschluß betätigt und es entstand ein ganz hervorragendes Foto.