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Rechtliche Frage "Wem gehören die Bilder !!! ?"

Allgemeine Fragen rund um die Digitalfotografie.

Moderator: ft-team

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patrick210778
wenige Posts
Beiträge: 1
Registriert: Di Jan 10, 2006 6:32 pm

Rechtliche Frage "Wem gehören die Bilder !!! ?"

Beitrag von patrick210778 » Di Jan 10, 2006 6:35 pm

:? Weiss nicht so Recht ob ich hier richtig bin, ich fange einfach mal an.

Ich habe mal eine Rechtliche Frage, hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.
Und zwar habe ich ein paar Akt Fotos von mir gemacht, bei einem Fotografen.

Bei dem gleichen Fotografen habe ich diese Bilder im DinA4 Format ausdrucken lassen. Für die ganze Foto Saison habe ich 330 Euro bezahlt.

Jetzt war ich wieder bei diesem Fotografen und habe ihn gefragt ob er mir die Bilder auf CD brennen kann. Ich ging davon aus ich bezahle das Material also die CD Plus eine Arbeitsendschädigung also so im 10 Euro Bereich.

Der Fotograf allerdings möchte pro Bild das er Digital auf die CD brennt 8 Euro haben. Ist so etwas rechtlich legitim, das kann doch nicht okay sein. Ich habe keinen Vertrag unterschrieben, dass er die rechte an den Fotos hat, die ich bei ihm gemacht habe.

Kann mir jemand dazu etwas Genaues sagen, ob das so überhaupt zulässig ist.
Wenn ich jetzt 40 Bilder auf CD brennen lasse, bedeut das 40Bilder x 8Euro also noch mal 320Euro. Das sind rein meine Privaten Bilder, ich empfinde so etwas als eine Unverschämtheit. Ob man 1 Bild oder 100 Bilder brennt, das ein minimaler Mehraufwand!

KaoTai

Beitrag von KaoTai » Di Jan 10, 2006 6:54 pm

Unverschämtheit - ja, schon. Ist aber halt so der Brauch im Fotogewerbe.

Ich habe vor zwei Jahren Portraits/Bewerbungsfotos von mir machen lassen, da rückt der gute Mann auch die Negative nicht raus.
Sondern will pro Abzug verdienen.
Denn seine Abzüge kosten natürlich viel mehr als die bei Schlecker oder so.

Mein Tipp: Lass dir einen wirklich guten, DIN-A4-großen Abzug machen und scanne den ein!

Das sollte fuer alle gängigen Zwecke genügen.

Werner_B.

Beitrag von Werner_B. » Do Jan 12, 2006 4:40 pm

:shock:
Zuletzt geändert von Werner_B. am Sa Nov 28, 2009 11:27 am, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Beitrag von Gast » Do Jan 19, 2006 2:33 pm

Werner hat soviel ich das mitbekommen habe recht, wobei ich aber der Meinung bin, die Rechteabtretung (in welchem Rahmen auch immer) sollte implizit erfolgen, wenn der Fotograf im Auftrag des Models gearbeitet hat.

Hat der Fotograf auf eigene Kosten ein Bild erstellt ist das etwas anderes.

Ist aber nur meine Meinung,

Dirk

MK
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Beiträge: 18
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Beitrag von MK » Fr Feb 03, 2006 4:06 pm

Das mit den Bildrechten ist eine umfangreiche Geschichte.
Am besten finde ich die Erklärungen hier:

http://fotorecht.de/

Gruß
Michael

ralfeberle
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Beitrag von ralfeberle » Mo Mär 13, 2006 4:20 pm

Hallo!

Das Urheberrecht ist ein unveräußerliches Recht, das kann er nicht abtreten. Was er abtreten kann, ist das Verwertungsrecht, auch dauerhaft. Doch Du hast noch bessere Chancen: Da hier eine Person fotografiert wurde und ich davon ausgehe, daß es keine vertraglichen Festlegungen zur Verwertung gibt, darf er die Bilder nicht veröffentlichen, gewerblich oder nicht. Erst wenn er nachweisen kann, daß Du es im gestattet hast, darf er sie laut vertraglichen Vereinbarungen verwerten. Er kann sie sonst nur selbst betrachten.

Er hat natürlich das Recht, für seine Bilder ein Entgelt zu fordern und Du kannst nicht die Herausgabe verlangen. Sei froh, daß er so billig ist. Selbst der zehnfache Preis wäre für hochwertige Fotos ohne weiteres angemessen. Es gibt da umfangreiche Listen, was welche Veröffentlichung von Fotos kostet. Bei Exklusiv-Rechten, z.B. einer Zeitschrift für Fotos, kann das problemlos pro Bild im vierstelligen Bereich liegen.

Gruß,

Ralf

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