alrn hat geschrieben:hallo,
nein es geht zu 98% um fahrzeuge der firma benz.
silberpfeile w25 und w125, typ 540 usw. vorkriegsmodelle zum großen teil.
ich hab heute wieder von einem fotografen erfahren das in den 30ern die 5 stelligen nummern einen gewissen schlüssel beinhalten wo, was für eine marke, wer und wann.
keine interne nummern für kataloge usw und auch nicht intern.
möchte es nur gerne genau wissen.
ganz schön aufwendig die recherche.
wir werden wohl nicht um einen anwalt herumkommen der uns genau informiert da wir keine lust auf ärger haben wenn die bilder veröffentlicht oder die kunstdruck/leinwand idee in gange kommt.
es soll wohl in berlin eine stelle geben bei der man nach urheberechten anfragen kann und wenn von deren seite nichts gefunden wäre es wohl frei.
vielleicht finde ich ja auch noch was im netz, bei museen oder anderen foren.
danke
Also, das hört sich für mich folgendermaßen an:
1. die Nummern können entweder schlichte Archivnummern des Fotografen oder des Auftraggebers, für den diese Fotos gemacht wurden, sein
2. Die Nummern könnten tatsächlich so eine Art "Schlüssel" zur identifikation der abgebildeten Fahrzeugmodelle sein
3. Beides ist für Dein eigentliches Problem irrelevant.
4. Den Fotografen wirst Du, so nicht irgendwo zwischen den Bildern ein konkreter Namenshinweis ist, über die Nummern eher nicht ausfindig machen. Es gab nie ein Fotografenverzeichnis mit "Schlüsselnummern"
5. Urheberrecht ist in Deutschland immer automatisch mit dem Urheber, also dem Schöpfer eines Kunstwerkes verbunden. Auch Fotos Lichtbilder) können solche urheberrchtlich geschützten Werke sein, sofern sie eine "eigenständige schöpferische Leistung" erkennen lassen. Wurden einfach nur Fahrzeuge am Straßenrand oder auf einer Ausstellung abgelichtet, ohne dass diese irgendwie gezielt in Szene gesetzt wurden, ist ein urheberrechtlicher Schutz zweifelhaft.
Sollten die jüngsten Fotos von 1955 stammen, so dürfte das Urheberrecht darauf noch nicht erloschen sein.
6. Unabhängig vom Urheberrecht gibt es die Verwertungsrechte. Hast Du konkret nur Abzüge in Händen und nicht die originalen Negative, wird es schwierig. Es könnte ja sein, dass der Fotograf seinerzeit die Bilder im Auftrag hergestellt hat (z.B. über die Nummerierung zu vermuten). Dann hat er private Kopien für sich gemacht. Der Auftraggeber hat aber i.d.R. die Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte. Wäre das so 8was man ja aus der Ferne nicht entscheiden kann), dürftest Du die Fotos ohne Zustimmung (und ggfls. finanzielle Kompensation) des Auftraggebers/Rechteinhabers nicht publizieren.
Das ganze ist juristisch ein heikles Thema und ich kann nur empfehlen, einen in Urheberecht etc. versierten Rechtsanwalt zu fragen, BEVOR Du irgendwas publizierst.
Gruß,
Benny