steng hat geschrieben:Und wie sieht es aus mit Personen, die im öffentlichen Interesse stehen? Da gab es in der Vergangenheit genug Prozesse, die von Berühmtheiten gerade deswegen angestrebt wurden und die dann zu ungunsten dieser Person ausfielen.
deshalb wurde das Gesetz ja auch verschärft... damit man besser trennen kann zwischen öffentlich und privat. Das heisst, wenn Du ne Leiter nimmst und von einem Bürgersteig in ein privates Promi-Anwesen reinfotografierst, oder in eine nichtöffentliche Veranstaltung/Party die "normal" nicht einsehbar ist, das ist jetzt seit ein paar Jahren verschärft strafbar.
Wenn Du aber in Venedig auf dem Marco-Platz oder in Lugano am Comer See im Strassencafe zufällig George Clooney siehst und n nettes Foto machst, dann dürfte das völlig ok sein. Sogar wenn er seinen Kumpels Brad Pitt und Matt Damon mal einen Champus über den Kopf giessen würde
Hier ist übrigens die Gelegenheit, mal solche Fotos zu machen, wers braucht:
(Link wurde entfernt)
würde mich ja mal interessieren, ob man bei der Hotelbuchung auch automatisch eine Genehmigung zum Fotografieren bekommt.
fibbo