http://www.fotolocations.de/locations/home.htm
(Link wurde entfernt)
...hier mal zwei Beispiele.
Wichtiger Hinweis (der Manchem vielleicht kleinkariert erscheinen mag, doch ich erwähne es aus Erfahrung) :
Das Nutzen von "verlassenen" oder "unbeaufsichtigten" Locations ist verboten. Neben den üblich begehrten Steinbrüchen und alten Fabrikhallen, zählen auch Bahnanlagen, Hafenanlagen und Flugplätze dazu. Bestenfalls bekommt man einen Platzverweis von der Polizei, wenn die Anlage frei zugänglich ist. Bei geschlossenen Gebäuden und eingezäunten ( auch bei marodem defektem Zaun) Grundstücken, erfolgt Platzverweis, Aufnahme der Personalien und deren Weitergabe an den Eigentümer. Diesem steht es dann frei, Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu stellen. Bei kooperativem Verhalten, sehen Diese mit einer "Geldspende" oft davon ab.
Korrekte Vorgehensweise:
Location im Vorfeld aussuchen, Eigentümer ermitteln, Anfrage stellen und Vorhaben erläutern, Ein Schreiben mit Risikoübernahme für alle teilnehmenden Personen anfertigen, ggf. UVV beachten und anwenden. Leider hat man damit nur bedingt Erfolg. Es gibt jedoch auch Eigentümer, die sagen: " Ich weiß von nix, wenn Sie da drauf gehen." ...was heißt, solange nichts passiert, ist es mir egal. Wenn was passiert, ward ihr illegal dort.
Gruß, René