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Fotograf - geschützter Begriff!?

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Rubina
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Fotograf - geschützter Begriff!?

Beitrag von Rubina » Sa Jan 05, 2008 11:00 pm

hallo ihr lieben,

ich hab mal eine frage an euch.
bislang dachte ich, dass der Fotograf auch wenn nun ein Nebenhandwerk ein geschützter Begriff ist.

Gestern behauptete jemand den ich kenne dass man sich sobald man in der Nebenrolle bei der Handwerkskammer eingetragen hat, auch ohne den Meistertitel Fotograf nennen darf.

Ich hab mir diverse Gesetzestexte durchgelesen, werde daraus aber leider nicht schlau.

Weiß jemand von euch genau darüber bescheid?
gezeichnet Rubina ;)

Gast

Beitrag von Gast » Sa Jan 05, 2008 11:06 pm

So wie ich das Verstanden habe hat sich das Gesetz mal geändert und mitlerweile ist nur noch "Meisterfotograf" vom Meistertitel abhängig und Geschützt. Knipser ähm Fotograf darf sich meines Wissens aber mitlerweile jeder nennen.

Ist aber nur Hörensagen.

Dirk

HeinBerg
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Beitrag von HeinBerg » Sa Jan 05, 2008 11:16 pm

DSP hat geschrieben:So wie ich das Verstanden habe hat sich das Gesetz mal geändert und mitlerweile ist nur noch "Meisterfotograf" vom Meistertitel abhängig und Geschützt. Knipser ähm Fotograf darf sich meines Wissens aber mitlerweile jeder nennen.

Ist aber nur Hörensagen.

Dirk
ist das nicht traurig Dirk
und
denke du hast richtig gehört - Handwerkskammer Aachen weint auch

jeder K...... darf sich ............... nennen wie er will
Grüße, Hein

Gast

Beitrag von Gast » Sa Jan 05, 2008 11:47 pm

Nunja Fotografie ist ja mittlerweile - Aufgrund der einfach zu beherrschenden Technik - kein Handwerk mehr sondern eine künstlerische Tätigkeit.

Somit fällt die Berufsbezeichnung weg und Fotograf ist nunmehr eine Tätigkeitsbeschreibung.

Ich fand es immer witzig, das die IHK einem Informatikprofessor der Computerchips entwirft verbieten wollte eine Grafikkarte in einen Rechner reinzuschieben - Weil er ja eigentlich einen Meisterbrief dafür bräuchte (Zum Glück ist es nicht soweit gekommen).

Auch interessant fand ich das ein FH Studierter Knipser sich lange nicht Fotograf nennen konnte trotz Fotografie-Diplom - Er hatte ja keinen Meistertitel.

Dirk,

nichtdiplomierter und unausgebildeter Knipser.

HeinBerg
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Beitrag von HeinBerg » So Jan 06, 2008 7:28 am

moderne Zeiten wohin man auch schaut

wunderbar
Grüße, Hein

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Cano
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Beitrag von Cano » So Jan 06, 2008 8:27 am

DSP hat geschrieben:So wie ich das Verstanden habe hat sich das Gesetz mal geändert und mitlerweile ist nur noch "Meisterfotograf" vom Meistertitel abhängig und Geschützt.
Nicht die Bezeichnung Meisterfotograf ist geschützt, sondern die Bezeichnung Fotografenmeister.

Als Meisterfotograf kann jeder hervorragende Fotograf bezeichnet werden. Der bekannte Meisterfotograf Helmut Newton kann lediglich auf eine abgebrochene Fotografenlehre zurückblicken. Ein anderer Meisterfotograf (Henri Cartier-Bresson) hat nicht Fotografie, sondern Malerei studiert. Generell kann man sagen, daß auffallend viele bekannt gewordene Fotografen nicht über eine Fotografenlehre, sondern als Autodidakten ihre fotografischen Fähigkeiten erworben haben.

Gruß
Cano

Gast

Beitrag von Gast » So Jan 06, 2008 11:05 am

Danke für die Korrektur. Ich hätts mir ja auch denken können schließlich gibt es ja auch nur wenige Meistermaler aber viele Malermeister.

Dirk

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Beitrag von Rubina » So Jan 06, 2008 10:45 pm

Danke für die Infos. Gut zu wissen ;-)
Dann kann ich kleiner K...... mich also auch Fotogaf schimpfen.
gezeichnet Rubina ;)

Gast

Beitrag von Gast » So Jan 06, 2008 10:56 pm

Eine weitere nette Bezeichnung für ausgebildete "Knipser" und es dürfte auch geschützt sein:
Kommunikationsdesigner Fachrichtung Fotografie (FH Dortmund bietet das zum Beispiel an).

Oder wie wäre es mit

-Bildermacher
-Lichtzeichner
-Mensch mit magischen Kasten wo stielt Seele.

;-)

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WolfgangS
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Beitrag von WolfgangS » Mo Jan 07, 2008 5:26 am

Fotodesigner z.B. kann sich jeder problemlos nennen

Peter Dargatz

Beitrag von Peter Dargatz » Mo Jan 07, 2008 4:54 pm

:arrow: (Link wurde entfernt)steht auch noch was dazu.
mfg - peter

mirxx
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Beitrag von mirxx » So Mai 18, 2008 1:15 am

Der letzte Eintrag ist zwar schon etwas her, aber es sollte hinsichtlich der Bezeichnung "Fotograf/in" schon eine Richtigstellung in diesem viel gelesenen Forum stehen.

Richtig:
1. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört "Fotograf/in" nach dem "Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003" zu den "zulassungsfreien Handwerken" - sprich KEIN Meisterzwang bspw. bei Eröffnung eines Studios.
2. "Fotograf/in" ist nach wie vor AUCH ein anerkannter Ausbildungsberuf.
3. Wer sich bspw. auf seiner Webseite oder Visitenkarte "Fotograf/in" nennen will, der MUSS eine gebührenpflichtige Eintragung in der Handwerksrolle nachweisen können.

Gast

Hobbyist

Beitrag von Gast » So Mai 18, 2008 6:53 am

Mit meiner (heute schon auffaelligen) Kamera wurde ich auch schon gefragt: "Sind sie ein Fotograf von der Zeitung?"
Nee, sagte ich, nur ein Hobbyist... die Fotografie ist eines meiner Steckenpferde.
Die Begrifflichkeit "Fotograf" ist eigentlich ein -noch von frueher her- angesehener Beruf, in den ich nicht eindringen wollte:
Zum Glueck muss ich nicht mein Geld mit Fotos von anderen Leuten verdienen.
(Ich koennte mir denken, dass selbst bei speziellen Bildern schnell die Freude weg ist und eher das Grauen regiert)
Zuletzt geändert von Gast am So Mai 18, 2008 2:49 pm, insgesamt 1-mal geändert.

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Bommelnator
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Beitrag von Bommelnator » So Mai 18, 2008 1:48 pm

Ist der Begriff "Foto-Meister" nicht geschützt? :shock:
Ich meine gelesen zu haben, das der Begriff Foto-Meister mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Foto Meister zum "tragen" des genannten Titel berechtigt.
:shock: :shock: :shock:

meffendy
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wie stehts mit dem begriff "fotografie" ?

Beitrag von meffendy » Fr Okt 31, 2008 7:55 am

hallo, ich habe vor kurzem ein gewerbe angemeldet und bin die handwerksrolle umgangen - habe mich fotodesignerin/-assistentin genannt. mir gefällt allerdings der bergiff fotodesign absolut nicht.
kann ich mich "vorname nachname - fotografie und assistenz" nennen?

ich meine, wenn ich das wort (fotografie) so benutze und nicht als berufsbezeichnung geht das in ordnung, oder?
noch kann ich mein gewerbe umnennen... :)

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