Moderator: ft-team
Hinsichtlich der Gewährleistung besteht zwischen Deutschlandware und EU-Ware kein Unterschied. Unterschiede können hinsichtlich der Garantie und der Abwicklung eines Garantiefalls bestehen. Hinsichtlich der Garantiebedingungen sind die Hersteller an keine gesetzlichen Vorgaben gebunden. Sie können auch gänzlich darauf verzichten, Garantie zu gewähren.Roland A. hat geschrieben:..., aber Deutschlandware hat sicherlich den Vorteil, wenn Mängel auftreten, dass der Umtausch und Abwicklung der Garantie einfacher ist.
Du musst nicht in Deutschland kaufen. Du sprichst (schreibst) ja auch nicht auf deutsch.moemoe88° hat geschrieben:hallo ich wollte mir ne neue cam holen und der
händler hat zu mir gemeint das er nur deutschland ware dieser Kamera hat und EU wahre erst in 3-4 Tagen
was ist da der Unterschied?
Hat Deutschland Wahre nachteile?
im Moment finde ich eigentlich nur deine Antworten seltsam.Malik07 hat geschrieben:Bei dieser - sagen wir mal - "seltsamen" Frage kann man Dir eh nicht helfen.
Die Gewährleistung ist eine Angelegenheit zwischen Verkäufer (Händler) und Käufer. Insofern ist die Herkunft der Ware gleichgültig. Es ist nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften dafür einzustehen hat, daß die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Bei einem im ersten halben Jahr auftretenden Mangel (Fehler) wird vermutet, daß er schon zum Zeitpunkt der Übergabe (versteckt) vorhanden war. Um sich der Gewährleistungspflicht zu entziehen, müßte der Verkäufer beweisen, daß der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war. Nach Ablauf der ersten sechs Monate kehrt sich die Beweislast um. Dann muß der Käufer beweisen, daß der Fehler von Anfang an (versteckt) vorhanden war. Das wird ihm meistens nicht gelingen. Insofern erweist sich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren oft nur als Mogelpackung.primbinibi hat geschrieben: Ich hätte vor dem Thread auf jeden Fall die deutsche Ware gewählt, und wäre der Meinung gewesen, dass ich so mit der Gewährleistung besser liege.
wo hast du dass den her? Meines Wissens tritt die Garantie auch dann ein, wenn innerhalb vom 2 Jahren ein Fehler austritt ... dieser Fehler muss nicht versteckt vorhanen gewesen sein.Cano hat geschrieben:Nach Ablauf der ersten sechs Monate kehrt sich die Beweislast um. Dann muß der Käufer beweisen, daß der Fehler von Anfang an (versteckt) vorhanden war. Das wird ihm meistens nicht gelingen. Insofern erweist sich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren oft nur als Mogelpackung.
Meines Wissens auch - vorausgesetzt, die Garantiezusage erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren. Ich sprach in dem von Dir zitierten Passus allerdings nicht von der Garantie, sondern von der Gewährleistung - und da verhält es sich nun mal so, wie ich es ausgeführt habe.Jörn hat geschrieben:Meines Wissens tritt die Garantie auch dann ein, wenn innerhalb vom 2 Jahren ein Fehler auftritt ... dieser Fehler muss nicht versteckt vorhanen gewesen sein.
Das ist nun mal der Vorteil der Garantie. Es genügt, wenn etwas nicht funktioniert.Ich habe die 2 Jahre Garantie leider schon öfters "gebrauchen" müssen und noch NIE musste ich irgendwas beweisen ...
Auch ist der Händerler nicht der - wie oben geschrieben - derjenige der die garantierten Leistungen erbringen muss, dies ist der Hersteller.
GrußGarantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene paar Schuhe!