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EU und Deutschland Ware

Welche Digitalkamera ist die richtige für mich? Kompakt oder DSLR?

Moderator: ft-team

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moemoe88°
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EU und Deutschland Ware

Beitrag von moemoe88° » Di Dez 16, 2008 8:24 pm

hallo ich wollte mir ne neue cam holen und der
händler hat zu mir gemeint das er nur deutschland ware dieser Kamera hat und EU wahre erst in 3-4 Tagen
was ist da der Unterschied?
Hat Deutschland Wahre nachteile?
http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/1090223

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Roland A.
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Beitrag von Roland A. » Mi Dez 17, 2008 6:21 am

Ob das 100 % korrekt ist weiß ich auch nicht, aber Deutschlandware hat sicherlich den Vorteil, wenn Mängel auftreten, dass der Umtausch und Abwicklung der Garantie einfacher ist.
Ggf. kann EU Ware im Lieferumfang etwas abweichen.

Ich würde immer deutscher Ware den Vorzug geben.

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Beitrag von moemoe88° » Mi Dez 17, 2008 9:58 am

A OK danke!
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Cano
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Beitrag von Cano » Mi Dez 17, 2008 10:25 am

Roland A. hat geschrieben:..., aber Deutschlandware hat sicherlich den Vorteil, wenn Mängel auftreten, dass der Umtausch und Abwicklung der Garantie einfacher ist.
Hinsichtlich der Gewährleistung besteht zwischen Deutschlandware und EU-Ware kein Unterschied. Unterschiede können hinsichtlich der Garantie und der Abwicklung eines Garantiefalls bestehen. Hinsichtlich der Garantiebedingungen sind die Hersteller an keine gesetzlichen Vorgaben gebunden. Sie können auch gänzlich darauf verzichten, Garantie zu gewähren.

Eine Entscheidung zwischen Deutschlandware und EU-Ware kann ich vernünftigerweise nur dann treffen, wenn mir der Unterschied konkret bekannt ist. Wenn (bei technisch identischem Produkt) auf die Deutschlandware lediglich 12 Monate, auf die EU-Ware jedoch 24 Monate Garantie gewährt werden, spricht alles dafür, der EU-Ware den Vorzug zu geben.

Malik07
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Re: EU und Deutschland wahre

Beitrag von Malik07 » Mi Dez 17, 2008 12:31 pm

moemoe88° hat geschrieben:hallo ich wollte mir ne neue cam holen und der
händler hat zu mir gemeint das er nur deutschland ware dieser Kamera hat und EU wahre erst in 3-4 Tagen
was ist da der Unterschied?
Hat Deutschland Wahre nachteile?
Du musst nicht in Deutschland kaufen. Du sprichst (schreibst) ja auch nicht auf deutsch.
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moemoe88°
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Beitrag von moemoe88° » Mi Dez 17, 2008 3:34 pm

OH ja danke du hilfst mir sehr!
nur gut das ich zum fotografieren nicht sprechen muss;-)
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Beitrag von Malik07 » Do Dez 18, 2008 12:45 pm

Bei dieser - sagen wir mal - "seltsamen" Frage kann man Dir eh nicht helfen.
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primbinibi
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Beitrag von primbinibi » Do Dez 18, 2008 12:49 pm

Malik07 hat geschrieben:Bei dieser - sagen wir mal - "seltsamen" Frage kann man Dir eh nicht helfen.
im Moment finde ich eigentlich nur deine Antworten seltsam.

Ich hätte vor dem Thread auf jeden Fall die deutsche Ware gewählt, und wäre der Meinung gewesen, dass ich so mit der Gewährleistung besser liege.

lg
Conny

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Cano
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Beitrag von Cano » Do Dez 18, 2008 1:13 pm

primbinibi hat geschrieben: Ich hätte vor dem Thread auf jeden Fall die deutsche Ware gewählt, und wäre der Meinung gewesen, dass ich so mit der Gewährleistung besser liege.
Die Gewährleistung ist eine Angelegenheit zwischen Verkäufer (Händler) und Käufer. Insofern ist die Herkunft der Ware gleichgültig. Es ist nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften dafür einzustehen hat, daß die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Bei einem im ersten halben Jahr auftretenden Mangel (Fehler) wird vermutet, daß er schon zum Zeitpunkt der Übergabe (versteckt) vorhanden war. Um sich der Gewährleistungspflicht zu entziehen, müßte der Verkäufer beweisen, daß der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war. Nach Ablauf der ersten sechs Monate kehrt sich die Beweislast um. Dann muß der Käufer beweisen, daß der Fehler von Anfang an (versteckt) vorhanden war. Das wird ihm meistens nicht gelingen. Insofern erweist sich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren oft nur als Mogelpackung.

Bei der Garantie handelt es sich um eine zusätzliche freiwillige Leistung des Händlers bzw. Herstellers. Die Garantie bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder des gesamten Geräts über einen bestimmten Zeitraum.

Gruß
Cano

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Beitrag von moemoe88° » Do Dez 18, 2008 1:16 pm

Auf Grund der vielen Hilfreichen Antworten,
glaube ich das du der einzige bist, der das nicht verstanden hat!
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Beitrag von Cano » Do Dez 18, 2008 1:24 pm

moemoe88° hat geschrieben:Auf Grund der vielen Hilfreichen Antworten,
glaube ich das du der einzige bist, der das nicht verstanden hat!
Macht sich irgendwie komisch, wenn sowas unmittelbar unter dem Posting desjenigen steht, der es wohl am besten verstanden hat.

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Beitrag von moemoe88° » Do Dez 18, 2008 1:54 pm

sorry @malik
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Jörn
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Beitrag von Jörn » Fr Dez 19, 2008 1:28 am

Cano hat geschrieben:Nach Ablauf der ersten sechs Monate kehrt sich die Beweislast um. Dann muß der Käufer beweisen, daß der Fehler von Anfang an (versteckt) vorhanden war. Das wird ihm meistens nicht gelingen. Insofern erweist sich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren oft nur als Mogelpackung.
wo hast du dass den her? Meines Wissens tritt die Garantie auch dann ein, wenn innerhalb vom 2 Jahren ein Fehler austritt ... dieser Fehler muss nicht versteckt vorhanen gewesen sein.

Ich habe die 2 Jahre Garantie leider schon öfters "gebrauchen" müssen und noch NIE musste ich irgendwas beweisen ...

Das defekte Gerät wurde entweder immer kostenlos repariert oder ausgetauscht.

Auch ist der Händerler nicht der - wie oben geschrieben - derjenige der die garantierten Leistungen erbringen muss, dies ist der Hersteller. Ich kann das defekte Gerät mit dem Kaufbeleg auch direkt zum Hersteler senden und muss nicht den Weg über den Händler gehen (was jedoch meist Sinn macht, weil er mir einiges an Arbeit abnimmt).

lg
Jörn

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Beitrag von Cano » Fr Dez 19, 2008 5:32 am

Jörn hat geschrieben:Meines Wissens tritt die Garantie auch dann ein, wenn innerhalb vom 2 Jahren ein Fehler auftritt ... dieser Fehler muss nicht versteckt vorhanen gewesen sein.
Meines Wissens auch - vorausgesetzt, die Garantiezusage erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren. Ich sprach in dem von Dir zitierten Passus allerdings nicht von der Garantie, sondern von der Gewährleistung - und da verhält es sich nun mal so, wie ich es ausgeführt habe.
Ich habe die 2 Jahre Garantie leider schon öfters "gebrauchen" müssen und noch NIE musste ich irgendwas beweisen ...
Das ist nun mal der Vorteil der Garantie. Es genügt, wenn etwas nicht funktioniert.
Auch ist der Händerler nicht der - wie oben geschrieben - derjenige der die garantierten Leistungen erbringen muss, dies ist der Hersteller.

Die garantierten Leistungen hat derjenige zu erbringen, der die Garantiezusage gemacht hat. Das ist in der Regel der Hersteller. Der Händler ist jedoch nicht gehindert, ebenfalls Garantiezusagen zu machen. Und wenn niemand eine Garantiezusage gemacht hat, hat auch niemand für etwas zu garantieren. In diesem Fall bleibt dem Käufer nur die gesetzliche Gewährleistung.

DARKRACER hat den Sachverhalt bereits mit knappen Worten auf den Punkt gebracht:
Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene paar Schuhe!
Gruß
Cano

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Beitrag von Cano » Fr Dez 19, 2008 6:04 am

Wie ich anhand meines kürzlich erworbenen Metz-Blitzlichtgeräts feststellen konnte, sind Garantiezusagen bisweilen kaum mehr wert als das Papier, auf dem sie gedruckt wurden.

Metz bietet eine Garantie von 24 Monaten. "Die Garantie besteht darin, dass Geräte, die infolge eines anerkannten Fabrikations- oder Materialfehlers defekt geworden sind, kostenlos repariert [...] werden."

Für sowas brauche ich im Grunde keine Garantie.

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