Wenn ich der TO wäre, dann würde ich mich wegen mehreren Gründen mal extremst schämen ...
Du hast ein Vorstellungsgespräch
als Fotografin ... dann setze ich mal voraus, dass du zu mindest die wichtigsten Grundzüge des UrhG kennst, wie was ich mit fremden Bilden darf und was nicht !!
Auch wenn du sie nur als Beispiel verwendest, begehst du hier eindeutig eine Straftat !! Du klaust sie auf einer Plattform (wo man dir schon auf die Schliche gekommen ist und vermutlich schon Schritte einleitet), bist noch so dreist und schiebst sie bei einem Massenhoster auf den Server (somit kommt ein Dritter in's Spiel) und stellst sie somit einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung ...
§97 UrhG Abs. 2
2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Auch wenn hier Kollegen der Meinung sind, dass das was die TO da macht doch nur aus Unwissenheit passiert ist es dennoch eine Straftat!
Auch wenn Du die Links hier jetzt löschst, die Betroffenen haben bereits Ihre Screenshots zur Beweissicherung ... tu Dir selbst einen Gefallen und lösche sie überall, wo du sie gespeichert hast um den Schaden zu begrenzen ...