Moderator: ft-team
Ich kann die meisten Bilder überhaupt nicht sehen, weil ich folgende Meldung erhalte:Vicky_1305 hat geschrieben: Ich würde mich freuen, wenn ihr mir erklärt wie ich die bilder so bearbeiten kann.
nein :s wieso?Nasus hat geschrieben:Moment.
Sind die Bilder, vom ersten abgesehen, gar nicht von dir?
Vicky_1305 hat geschrieben:..
ich nehme die fotos dann schnell wieder raus, wenn das nicht ok ist :s
Rene Koch hat geschrieben:..
...und wer ein Vorstellungsgespräch als Fotografin haben möchte, dem unterstelle ich hier keine Blödheit, sondern Vorsatz.
Auch wenn hier Kollegen der Meinung sind, dass das was die TO da macht doch nur aus Unwissenheit passiert ist es dennoch eine Straftat!§97 UrhG Abs. 2
2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
prifori hat geschrieben:..§97 UrhG Abs. 2
2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.