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von HaHa » Sa Dez 15, 2007 12:15 pm
Hallo Roberto,
ich kann Dir nur empfehlen hart zu bleiben und auf Rücknahme zu bestehen.
Wenn tatsächlich in der Artikelbeschreibung drin steht, daß das Objektiv für Nikon passend ist, dies jedoch nicht der Fall ist, so ist die Beschreibung falsch und eine Rücknahme kann durch den Verkäufer nicht ausgeschlossen werden.
Anscheinend hat der Verkäufer in diesem Fall die Ebay-Richtlinien nicht richtig gelesen.
Zudem fügt eBay in der Artikelbeschreibung nie und nimmer etwas hinzu. Schon gar nicht eine Eigenschaft, die sich letztendlich kaufentscheident auswirkt.
An Deiner Stelle würde ich diese Aussage mal an eBay weitergeben. Die werden sich sehr über so eine Unterstellung "freuen".
Die Klärung über "Unstimmigkeit", dauert zwar ziemlich lange, weil der Gegner immer einen relativ langen Zeitraum zum reagieren eingeräumt bekommt, führt aber meist, in solchen Fällen wie von Dir geschildert, zu einem befriedigenden Ergebnis.
Auf keinen Fall solltest Du vor der endgültigen Klärung eine Beurteilung des Verkäufers vornehmen.
Auch bei der Auseinandersetzung über "Unstimmigkeit solltest Du stets sehr sachlich bleiben, egal wie hoch Deine Wut im Bauch ist.
Beharre immer wieder auf unrichtige Angabe in der Artikelbeschreibung, dann kann eigentlich nichts schief gehen.
Ist schließlich eine gütliche Einigung der Parteien NICHT möglich, so prüft eBay den Fall.
Ist tatsächglich ein Fehler (zugesicherte Eigenschaft, die nicht zutrifft) in der Beschreibung, so bekommst Du sicherlich recht.
(Ist mir in einem ähnlichen Fall in etwa gleich ergangen)
Ansonsten bleibt Dir immer noch der Gang zum Rechtsanwalt.
Gruß
Hans