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Was ist der C/Y Anschluss?

Fragen und Antworten rund um Objektive für DSLR Digitalkameras.

Moderator: ft-team

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roberto
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Was ist der C/Y Anschluss?

Beitrag von roberto » Fr Dez 14, 2007 7:34 am

Hallo!

Durch eine falsche Artikelbeschreibung bei Ebay habe ich ein Objektiv erstanden mit C/Y Anschluss - Angeblich passend für Nikon. Natürlich passt das Objektiv nicht auf meine D70.
Einzelheiten über den Streit mit dem Verkäufer poste ich hier nicht.

Meine Frage: Was ist dieser C/Y Anschluss und gibt es dafür einen Adapter für Nikon D70?

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Cano
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Re: Was ist der C/Y Anschluss?

Beitrag von Cano » Fr Dez 14, 2007 8:14 am

roberto hat geschrieben: Meine Frage: Was ist dieser C/Y Anschluss ...
Ein Anschluß für Contax- und Yashica-Kameras.

roberto
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Adapter?

Beitrag von roberto » Fr Dez 14, 2007 8:19 am

Und gibt es dafür einen Adapter passend für die D70?

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Beitrag von Cano » Fr Dez 14, 2007 8:20 am

Keine Ahnung.
Selbst wenn es einen solchen Adapter geben sollte, dürfte die Freude an dem Objektiv sehr getrübt sein.

roberto
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Wieso getrübt?

Beitrag von roberto » Fr Dez 14, 2007 9:04 am

Ist das Objektiv inkompatibel zu der D70? Ich brauche dringende handfeste Infos und Tatsachen damit ich über Ebay den Kauf rückgängig machen kann. Laut Aussage des Verkäufers ist das Objektiv passend für Nikon Kameras!

Wenn als jemand sagen das es nicht so ist, dann brauche ich auch einen Beweis den ich vorlegen kann. Bitte habt Verständnis dafür, ich fühle mich betrogen.

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Cano
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Re: Wieso getrübt?

Beitrag von Cano » Fr Dez 14, 2007 9:22 am

roberto hat geschrieben:Ist das Objektiv inkompatibel zu der D70?
Wenn es einen Anschluß für Contax- bzw. Yashia-Kameras hat, dann ist es inkompatibel zu Nikon-Kameras. Wenn der Verkäufer Dir zugesichert hat, daß das Objektiv auf Nikon-Kameras paßt, brauchst Du, wenn es nicht paßt, keine weiteren Beweise, um den Kauf rückgängig zu machen.

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Bommelnator
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Beitrag von Bommelnator » Fr Dez 14, 2007 9:47 am

Setz Dich mit ebay in Verbindung und schilder den Fall. Wenn der Artikel nicht so ist wie beschrieben, muss der Verkäufer den Artikel zurück nehmen. Hast Du mal die Artikelnummer um den genauen Wortlaut der Auktion zu lesen? Dann wissen wir mehr und können besser helfen.

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fibbo
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Re: Was ist der C/Y Anschluss?

Beitrag von fibbo » Fr Dez 14, 2007 10:35 am

roberto hat geschrieben:...Meine Frage: Was ist dieser C/Y Anschluss und gibt es dafür einen Adapter für Nikon D70?

selbst wenn es einen gäbe, das muss dazu geschrieben werden denn so wirst Du Deine D70 mit dem Objektiv nicht benutzen können. Das Nikon-Bajonett hat die Bezeichnung Nikon F oder AF.
Mit einem Adapter wäre ein normaler Betrieb mit Autofokus, Blendenübertragung usw. auch nicht möglich.

Wenn der Verkäufer zickt dann sagst ihm dass Du ihn für jeden Schaden haftbar machst für Deine D70 weil die kaputt geht wenn man das Objektiv mit Gewalt dran macht.

fibbo

roberto
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Danke für die Infos!

Beitrag von roberto » Fr Dez 14, 2007 2:18 pm

Nach anstrengendem Schriftverkehr mit dem Verkäufer stellt der sich jetzt "taub" und reagiert nicht mehr. Details nenne ich hier nicht. Das ganze melde ich jetzt bei Ebay und die sollen neutral sagen wer recht hat.

Habt bitte Verständnis dafür das ich jetzt den Link zum Artikel nicht veröffentlichen werde. Aus dem Grunde damit der Verkäufer noch anonym bleibt.
Nach erfolgreicher Kontaktaufnahme mit Ebay und ersten Ergebnissen werde ich hier weiteres posten.

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!

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Ebay informiert!

Beitrag von roberto » Fr Dez 14, 2007 2:30 pm

So, habe den Vorfall gerade bei Ebay gemeldet. Von jetzt an hat der Verkäufer 10 Tage Zeit sich schriftlich über Ebay zu äußern, meine Meldung wird ihm per Mail zugestellt.

Gast

Beitrag von Gast » Fr Dez 14, 2007 4:49 pm

Bin gespannt wie es weitergeht. Halt uns informiert.

Grüße,
Sandwurm

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Fall abgeschlossen!

Beitrag von roberto » Fr Dez 14, 2007 11:19 pm

Ich habe einen Fall von "Unstimmigkeit" bei Ebay gemeldet, den Fall aus meiner Sicht kurz geschildert. Dann bekam der Verkäufer die Möglichkeit darauf zu antworten. Er bleibt bei der Aussage das ich nicht vorsichtig genug gelesen habe und um mein Verständnis bittet. Er kann schließlich keinen Umtausch, Rückgabe oder Garantie anbieten da Privatverkauf.
Selbst nach wiederholten Angebot das Objektiv auf meine Kosten an ihn zurück zu schicken und den Kauf rückgängig zu machen lehnt er strikt ab. Alleine schon von der Verhaltensweise schließe ich darauf zurück das er es bewußt und vorsätzlich getan hat.
Ebay hält sich jetzt aus der Sachee raus. Ich habe die Möglichkeit genutzt und es dem Ebay-Sicherheitsteam gemeldet. Die prüfen den Fall jetzt. Was genau passiert, quasi ein Schuldspruch ist nicht zu erwarten. Alleine schon aus Datenschutz Gründen werde ich nichts erfahren.
Mir hilft das alles nicht weiter. In der Beschreibung steht passend für Nikon, er behauptet das hätte Ebay automatisch eingefügt. Leider mache ich mich vermutlich strafbar wenn ich hier schreibe was ich mit dem Kerl am Liebsten tun würde. Er kann froh sein das wir nicht zufällig in der gleichen Stadt wohnen.
Was soll ich nun machen? Gebe ich ihm eine negative Bewertung, gibt er mir eine. Wie kann ich andere Leute vor diesen Betrüger schützen? Warum greift Ebay nicht ein und urteilt als neutrale Person?

Werner_B.

Re: Fall abgeschlossen!

Beitrag von Werner_B. » Fr Dez 14, 2007 11:51 pm

:shock:
Zuletzt geändert von Werner_B. am So Jan 17, 2010 5:28 pm, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von HaHa » Sa Dez 15, 2007 12:15 pm

Hallo Roberto,
ich kann Dir nur empfehlen hart zu bleiben und auf Rücknahme zu bestehen.
Wenn tatsächlich in der Artikelbeschreibung drin steht, daß das Objektiv für Nikon passend ist, dies jedoch nicht der Fall ist, so ist die Beschreibung falsch und eine Rücknahme kann durch den Verkäufer nicht ausgeschlossen werden.

Anscheinend hat der Verkäufer in diesem Fall die Ebay-Richtlinien nicht richtig gelesen.
Zudem fügt eBay in der Artikelbeschreibung nie und nimmer etwas hinzu. Schon gar nicht eine Eigenschaft, die sich letztendlich kaufentscheident auswirkt.
An Deiner Stelle würde ich diese Aussage mal an eBay weitergeben. Die werden sich sehr über so eine Unterstellung "freuen".

Die Klärung über "Unstimmigkeit", dauert zwar ziemlich lange, weil der Gegner immer einen relativ langen Zeitraum zum reagieren eingeräumt bekommt, führt aber meist, in solchen Fällen wie von Dir geschildert, zu einem befriedigenden Ergebnis.

Auf keinen Fall solltest Du vor der endgültigen Klärung eine Beurteilung des Verkäufers vornehmen.

Auch bei der Auseinandersetzung über "Unstimmigkeit solltest Du stets sehr sachlich bleiben, egal wie hoch Deine Wut im Bauch ist.

Beharre immer wieder auf unrichtige Angabe in der Artikelbeschreibung, dann kann eigentlich nichts schief gehen.
Ist schließlich eine gütliche Einigung der Parteien NICHT möglich, so prüft eBay den Fall.

Ist tatsächglich ein Fehler (zugesicherte Eigenschaft, die nicht zutrifft) in der Beschreibung, so bekommst Du sicherlich recht.
(Ist mir in einem ähnlichen Fall in etwa gleich ergangen)

Ansonsten bleibt Dir immer noch der Gang zum Rechtsanwalt.

Gruß
Hans

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Bommelnator
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Beitrag von Bommelnator » Sa Dez 15, 2007 1:27 pm

HaHa hat schon Recht mit seiner Aussage. Du musst jetzt leider die Prozedur bei ebay "durchmachen".
Ich gehe aber davon aus, das Du Recht bekommst, da es eigentlich ein klarer Fall ist.
Wenn nicht, gibt es eine schlechte Bewertung. :wink:
Auch wenn er Dich dann schlecht bewertet, kannst Du immer noch einen Kommentar zu der schlechten Bewertung abgeben,die klärt den Fall dann ja auf.
Vor allem hast Du aber andere Kunden gewarnt ;-).

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