HIER GEHT ES DIREKT ZUR NEUEN FOTOTALK COMMUNITY
>> JETZT KOSTENLOS REGISTRIEREN! <<

x

Bildgestaltung, Locations und alle kreativen Aspekte der Fotografie

Moderator: ft-team

Antworten
Gast

x

Beitrag von Gast » So Dez 11, 2011 6:44 am

xxx
Zuletzt geändert von Gast am Do Jul 12, 2012 5:12 pm, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Cano
postet sehr sehr oft!
Beiträge: 4940
Registriert: So Feb 19, 2006 10:02 am
Wohnort: RHEINLAND-Pfalz
Kontaktdaten:

Beitrag von Cano » So Dez 11, 2011 8:25 am

Das, was Du als Panoramarecht bezeichnest, wird üblicherweise Panoramafreiheit oder auch Straßenbildfreiheit genannt.

Benutzeravatar
Landmädel
postet oft
Beiträge: 213
Registriert: So Mai 10, 2009 3:49 pm
Wohnort: überall & nirgendwo
Kontaktdaten:

Re: Panoramarecht

Beitrag von Landmädel » So Dez 11, 2011 8:48 am

plaetzchenwolf hat geschrieben:...viel...
Du kannst händigrafieren, was Du willst.
Aber nicht nur das Gesetz, sondern auch so etwas, was früher "Anstand" genannt wurde (leider heute zunehmend unbekannt), verbietet es (zum Glück) vielen Knypsern, alles, was Film/Sensor verdauen müssen/mussten, auch noch im Internet anderen auf's Auge zu drücken :evil:
Zudem bestand/besteht jederzeit die Möglichkeit, die Opfer höflich um ihr Einverständnis zu bitten - tut überhaupt nicht weh...

Benutzeravatar
Cano
postet sehr sehr oft!
Beiträge: 4940
Registriert: So Feb 19, 2006 10:02 am
Wohnort: RHEINLAND-Pfalz
Kontaktdaten:

Re: Panoramarecht

Beitrag von Cano » So Dez 11, 2011 9:01 am

Landmädel hat geschrieben: Du kannst händigrafieren, was Du willst.
Spätestens seit der Einführung des § 201a StGB im Jahre 2004 kann man das so nicht mehr sagen.


:arrow: http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

Benutzeravatar
Landmädel
postet oft
Beiträge: 213
Registriert: So Mai 10, 2009 3:49 pm
Wohnort: überall & nirgendwo
Kontaktdaten:

Re: Panoramarecht

Beitrag von Landmädel » So Dez 11, 2011 9:22 am

Cano hat geschrieben:
Landmädel hat geschrieben: Du kannst händigrafieren, was Du willst.
Spätestens seit der Einführung des § 201a StGB im Jahre 2004 kann man das so nicht mehr sagen.


:arrow: http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
Stymmt, hab'sch verpennt :oops:
Allerdings würde ich dem PW nicht wirklich unterstellen, dass er
Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt...
derartiges beabsichtigt bzw. sich darüber aufregt, alldieweil er doch vor wenigen Wochen noch nahezu ausgerastet ist über eine Webcam im Wald, die ihn selbst womöglich unschamhaft entblößt bei der Verrichtung spezieller Bedürfnisse abgelichtet hat/haben könnte
plaetzchenwolf hat geschrieben:Aktuell und eine Meldung wert ist diese Sache:
(Suchmaschine bemühen)
Überwachungs- und Wildkamera
SMS, MMS , Email - Funktion aus dem Wald auf Dein Handy !
Aus der Ferne alles sehen, was sich im Revier oder auf den Zufahrtswegen bewegt- bis gestochen scharfen Bildern, Tag und Nacht...
So wird mancher zum ahnungslosen "Star", wenn das "kleine Geschäft" des Unterwegs nötig wird. Es kann jederzeit und überall so ein getarntes Ding aufgehängt sein und ahnungslose Spaziergänger belauern!
Was ist mit dem Recht auf das eigene Bild?
Hat er sicher schon vergessen, den Aufstand vom 09.September, eingestellt unter "Kreativ fotografieren" :D
*edit: Räschdschraipunk
Zuletzt geändert von Landmädel am So Dez 11, 2011 9:43 am, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

x

Beitrag von Gast » So Dez 11, 2011 9:41 am

xxx
Zuletzt geändert von Gast am Do Jul 12, 2012 5:12 pm, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Cano
postet sehr sehr oft!
Beiträge: 4940
Registriert: So Feb 19, 2006 10:02 am
Wohnort: RHEINLAND-Pfalz
Kontaktdaten:

Re: Landmädel:

Beitrag von Cano » So Dez 11, 2011 10:12 am

plaetzchenwolf hat geschrieben:Es geht bei diesem Beitrag um rechtliche Sachen, die uns Hobbyfotofreunde tangieren.
Über rechtliche Sachen wird im Internet sehr viel Unsinn geschrieben. Hier ein Beispiel:

"In diesem Zusammenhang ein Hinweis auf ein sehr beliebtes Motiv im Ausland, den Eiffelturm in Paris. Tagsüber können Sie ihn so oft fotografieren wie Sie möchten, doch Nachtaufnahmen vom Eiffelturm müssen genehmigt werden. Schon mancher Tourist hat unliebsame Erfahrungen mit der Pariser Polizei gemacht, weil er sein Stativ aufstellte, um den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren."

(QUELLE: http://www.digitaler-fotokurs.de/Rechtliche_Fragen.html)

buerokratiehasser
postet oft
Beiträge: 199
Registriert: So Aug 01, 2010 9:41 am

Beitrag von buerokratiehasser » So Dez 11, 2011 10:55 am

Panoramafreiheit ist eine rein urheberrechtliche Kiste. Sie schützt dich davor, daß die Erben von Architekt Raffgeier für die Abbildung des Betonklotzes.. äh, super-avantgardistischen Gebäudes dich nochmal abziehen bzw. die Abbildung wegklagen. Fallstricke aus anderen Rechtsquellen werden nicht berührt.

guekret d40
postet sehr oft!
Beiträge: 500
Registriert: Do Jul 24, 2008 6:39 pm

Beitrag von guekret d40 » So Dez 11, 2011 3:43 pm

Landmädel läuft wieder zur Hochform auf.

consulting
postet ab und zu
Beiträge: 12
Registriert: Do Dez 08, 2011 2:17 pm
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von consulting » So Dez 11, 2011 11:28 pm

Da spinnt ein Profilneurotiker bis über die Grenze des Zumutbaren hinaus...

Benutzeravatar
Johnars
postet sehr sehr oft!
Beiträge: 1718
Registriert: Mi Mär 26, 2008 12:34 am
Wohnort: Zentralschweiz
Kontaktdaten:

Beitrag von Johnars » Mo Dez 12, 2011 12:56 am

Über rechtliche Sachen wird im Internet sehr viel Unsinn geschrieben. Hier ein Beispiel:

"In diesem Zusammenhang ein Hinweis auf ein sehr beliebtes Motiv im Ausland, den Eiffelturm in Paris. Tagsüber können Sie ihn so oft fotografieren wie Sie möchten, doch Nachtaufnahmen vom Eiffelturm müssen genehmigt werden. Schon mancher Tourist hat unliebsame Erfahrungen mit der Pariser Polizei gemacht, weil er sein Stativ aufstellte, um den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren."
Das mit dem Eifelturm ist leider nicht ganz so, aber auch nicht ganz so einfach. Denn ein franz. Profi Fotograf hat den Eifelturm bei Nacht fotografiert mit dem Lichtdesign, des Lichtkünstler (Name kenne ich nicht) und hat die Bilder Professionell vermarktet mit Posterdrucken und Postkarten. Der hatte dann tatsächlich einen Prozess am Hals und der Fotograf hat den dann auch verloren und musste ziemlich viel Geld abliefern!
Also in Frankreich scheint selbst die Pano Freiheit relativ zu sein!

Gruss Armin

Benutzeravatar
Cano
postet sehr sehr oft!
Beiträge: 4940
Registriert: So Feb 19, 2006 10:02 am
Wohnort: RHEINLAND-Pfalz
Kontaktdaten:

Beitrag von Cano » Mo Dez 12, 2011 10:03 am

Johnars hat geschrieben: Das mit dem Eifelturm ist leider nicht ganz so, aber auch nicht ganz so einfach.
Doch, mit dem Eiffelturm ist es ganz einfach.
Tatsache ist, daß die nächtliche Illumination des Eiffelturms urheberrechtlich geschützt ist. Die Pariser Polizei schert sich jedoch einen Dreck darum, ob jemand den beleuchteten Eiffelturm ablichtet. Man darf ihn auch ohne Genehmigung fotografieren bis der Sensor glüht. Millionen Touristen machen davon jährlich Gebrauch, ohne mit der Polizei in Konflikt zu geraten. Genehmigungspflichtig ist lediglich die Veröffentlichung von Bildern des illuminierten Eiffelturms.

Ich kann nicht ausschließen, daß die Pariser Polizei im Bereich des Eiffelturms schon mal gegen Stativbesitzer vorgegangen ist. Dies geschah dann aber nicht aus urheberrechtlichen Gründen, sondern zum Zwecke der Gefahrenabwehr (z.B. weil die Stative Durch- oder Zugänge versperrten).
Also in Frankreich scheint selbst die Pano Freiheit relativ zu sein!
Das ist sie in Deutschland auch.

Benutzeravatar
Johnars
postet sehr sehr oft!
Beiträge: 1718
Registriert: Mi Mär 26, 2008 12:34 am
Wohnort: Zentralschweiz
Kontaktdaten:

Beitrag von Johnars » Mo Dez 12, 2011 11:50 am

Doch, mit dem Eiffelturm ist es ganz einfach.
Schade Cano bin ich nicht Milliardär, sonst würde ich dir das Gegenteil beweisen!
Denn ich glaube nicht, das auf ein altes monumentales Bauwerk einfach paar 1000 Pfunzeln gehängt werden können auf Kosten der Stadt und dann der Kitsch als Illumination mit Copyright zu versehen, geht eigentlich gar nicht!
Und dann dafür nochmals versuchen die Öffentlichkeit auch noch abzuzocken, was soll der Sch...!
Aber mir geht es sowieso am A...vorbei ich hatte Jahrelang den Eifelturm auf meiner HP mit und ohne Kitschlicht!
Ich finde es eigentlich eine Frechheit, dieses Monument der Industrialisierung so zu verunstalten. Selbst in der blauen Stunde, kann man ihn nicht mehr fotografieren ohne dieses Sch... Licht, das nenn ich optische Umweltverschmutzung;--))
Ich werde ihn halt falls ich ihn jemals wieder fotografiere nur noch bei Tag, denn ich will die Stahlkonstruktion zeigen und nicht das Sch... Licht!

Meine 2 cts. Armin

consulting
postet ab und zu
Beiträge: 12
Registriert: Do Dez 08, 2011 2:17 pm
Wohnort: Ruhrgebiet

Sturm im Wasserglas

Beitrag von consulting » Mo Dez 12, 2011 1:28 pm

Ihr strengt Euch zu sehr an.
Man suche sich eine Position, von der aus der Eiffelturm (mit zwei f) im Querformat
voll zu sehen ist.
Dann ist der Eiffelturm (ob ohne oder mit Gefunzel) nur ein "Teil" einer Stadtansicht.
Diese Ansicht (sowieso schöner und informativer als das Stahlgerüst allein) könnt Ihr
als Euer eigenes Werk vermarkten wie Ihr wollt.
Ihr könnt auch den Turm für sich allein als "Ausschnitt" aus Eurem Panorama
beliebig verwerten.

So, und jetzt auf nach Paris zum Foto- und Videografieren (mit dem (Link wurde entfernt)
bei entsprechender Vorausbuchung billig zu erreichen!)...!

Gast

Beitrag von Gast » Mo Dez 12, 2011 2:13 pm

Danke @Consulting, ich "beobachte" diese Forenübergreifenden Diskussuionen nun schon einige Jahre, die Leute kommen vor lauter Angst ja garnicht mehr zum Fotografieren ;-) Nicht nur daß sie mit Wasserwaage und riesen Stativ losrennen , nein JETZT auch noch mit Gesetztesbüchern "lol"

Antworten

Zurück zu „Kreativ-Fotografieren“


>> DAS NEUE FOTOTALK <<

cron