Moderator: ft-team
Du kannst händigrafieren, was Du willst.plaetzchenwolf hat geschrieben:...viel...
Spätestens seit der Einführung des § 201a StGB im Jahre 2004 kann man das so nicht mehr sagen.Landmädel hat geschrieben: Du kannst händigrafieren, was Du willst.
Stymmt, hab'sch verpenntCano hat geschrieben:Spätestens seit der Einführung des § 201a StGB im Jahre 2004 kann man das so nicht mehr sagen.Landmädel hat geschrieben: Du kannst händigrafieren, was Du willst.
http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
derartiges beabsichtigt bzw. sich darüber aufregt, alldieweil er doch vor wenigen Wochen noch nahezu ausgerastet ist über eine Webcam im Wald, die ihn selbst womöglich unschamhaft entblößt bei der Verrichtung spezieller Bedürfnisse abgelichtet hat/haben könnteWer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt...
Hat er sicher schon vergessen, den Aufstand vom 09.September, eingestellt unter "Kreativ fotografieren"plaetzchenwolf hat geschrieben:Aktuell und eine Meldung wert ist diese Sache:
(Suchmaschine bemühen)
Überwachungs- und Wildkamera
SMS, MMS , Email - Funktion aus dem Wald auf Dein Handy !
Aus der Ferne alles sehen, was sich im Revier oder auf den Zufahrtswegen bewegt- bis gestochen scharfen Bildern, Tag und Nacht...
So wird mancher zum ahnungslosen "Star", wenn das "kleine Geschäft" des Unterwegs nötig wird. Es kann jederzeit und überall so ein getarntes Ding aufgehängt sein und ahnungslose Spaziergänger belauern!
Was ist mit dem Recht auf das eigene Bild?
Über rechtliche Sachen wird im Internet sehr viel Unsinn geschrieben. Hier ein Beispiel:plaetzchenwolf hat geschrieben:Es geht bei diesem Beitrag um rechtliche Sachen, die uns Hobbyfotofreunde tangieren.
Das mit dem Eifelturm ist leider nicht ganz so, aber auch nicht ganz so einfach. Denn ein franz. Profi Fotograf hat den Eifelturm bei Nacht fotografiert mit dem Lichtdesign, des Lichtkünstler (Name kenne ich nicht) und hat die Bilder Professionell vermarktet mit Posterdrucken und Postkarten. Der hatte dann tatsächlich einen Prozess am Hals und der Fotograf hat den dann auch verloren und musste ziemlich viel Geld abliefern!Über rechtliche Sachen wird im Internet sehr viel Unsinn geschrieben. Hier ein Beispiel:
"In diesem Zusammenhang ein Hinweis auf ein sehr beliebtes Motiv im Ausland, den Eiffelturm in Paris. Tagsüber können Sie ihn so oft fotografieren wie Sie möchten, doch Nachtaufnahmen vom Eiffelturm müssen genehmigt werden. Schon mancher Tourist hat unliebsame Erfahrungen mit der Pariser Polizei gemacht, weil er sein Stativ aufstellte, um den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren."
Doch, mit dem Eiffelturm ist es ganz einfach.Johnars hat geschrieben: Das mit dem Eifelturm ist leider nicht ganz so, aber auch nicht ganz so einfach.
Das ist sie in Deutschland auch.Also in Frankreich scheint selbst die Pano Freiheit relativ zu sein!
Schade Cano bin ich nicht Milliardär, sonst würde ich dir das Gegenteil beweisen!Doch, mit dem Eiffelturm ist es ganz einfach.