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Probleme beim Aufladen des Akkus!

Diskussionen und Fragen rund um die digitale kompakt und DSLR Technik.

Moderator: ft-team

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Gast

Probleme beim Aufladen des Akkus!

Beitrag von Gast » So Mai 20, 2007 10:47 am

Hallo!

Ich habe mir im Januar die Casio Exilim EX-S770 gekauft. Jetzt kann ich den Akku auf einmal nicht mehr aufladen. Das Licht an der Dockingstation blinkt nur noch rot und anstellen kann ich die Kamera auch nicht mehr. Den Akku selbst hab ich bereits mehrfach entnommen und die Kontakte gereinigt, allerdings hat das nichts gebracht.
Vielleicht kann mir jemand aus dem Forum helfen. Vielen Dank schon mal im Voraus!

Klarida

Xiflite
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Beitrag von Xiflite » So Mai 20, 2007 10:55 am

Dann ist wohl entweder das Ladegerät oder der Akku Kaputt.

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Willhelm
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Beitrag von Willhelm » Mo Mai 21, 2007 12:55 am

Hallo Klarida

ich würde dir raten, dich möglichst bald zum Händler zu begeben oder den Hersteller kontaktieren (zwecks Abwicklung einer Garantiereparatur), da, falls defekt, der Akku max 6 :cry: Monate Garantie hat.
Ob es in deinem Falle auch nur 6 Monate sind ( wie bei vielen anderen Herstellern ) steht meistens in der Bedienugsanleitung.

Grüßchen,

Willhelm
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Ahriman
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Beitrag von Ahriman » Di Mai 22, 2007 11:59 am

Lies mal bei Wikipedia unter "Gewährleistung" und "Garantie". Auch auf einen Akku gibt es mindestens ein Jahr Gewährleistung. Geschäftsbedingungen, die gegen das Gesetz verstoßen, sind ungültig.

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Beitrag von Willhelm » Di Mai 22, 2007 11:17 pm

Selbst wenn sie ungültig sind, viele Hersteller schreiben es in ihren Bedingungen so.
Bin ja mal gespannt, ob du dein "Recht" dann gegen einen großen Hersteller durchgedrückt bekommst, wenn du so ein Problem mal haben solltest.Dann viel Glück! 8)
So Aufwand würde ich nicht betreiben :wink: .

Grüßchen,

Willhelm
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Beitrag von Ahriman » Mi Mai 23, 2007 11:35 am

Egal, wie groß der Hersteller ist, das Bürgerliche Gesetzbuch gilt für jeden!

Frederic Laurenzen
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Beitrag von Frederic Laurenzen » Mi Mai 23, 2007 1:05 pm

Hier in CH ist es mal so, dass die Regelungen zum Kaufrecht und damit auch die Gewährleistung (vorsicht, nicht das gleiche wie Garantie) dispositives Recht darstellen. Das heisst, dass die Parteien im Sinne der Vertragsfreiheit darüber verfügen können, ob sie das so übernehmen wollen, oder ob sie etwas anderes abmachen möchten. Massgebend ist also nicht, was im Gesetz, sondern was im Vertrag steht. Nur wenn nichts in die Richtung abgemacht wurde kommt das Gesetz zum tragen... das sind halt die Finessen des Vertagsrechts... das ganze hat dann noch zig Besonderheiten und Einschränkungen, worauf ich hier aber nicht eingehen möchte.
Obwohl ich nicht weiss wie es bei Euch in D ist, nehme ich mal an, dass es ähnlich sein dürfte.

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Cano
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Beitrag von Cano » Mi Mai 23, 2007 1:36 pm

Fredlaur hat geschrieben: Obwohl ich nicht weiss wie es bei Euch in D ist, nehme ich mal an, dass es ähnlich sein dürfte.
Nein, bei uns in D ist es anders. Das Gewährleistungsrecht ist nicht dispositiv, sofern ein Unternehmer Gebrauchsgüter an private Verbraucher verkauft. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt seit dem 1.1.2002 24 Monate. Bei Gebrauchtwaren kann sie durch AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate reduziert werden. Bei einem Verkauf von Privat an Privat kann die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlosen werden.

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Beitrag von Frederic Laurenzen » Mi Mai 23, 2007 9:20 pm

I see, wieder etwas gelernt!

@Cano: Eine Frage die ich mir schon länger stelle: wärst Du zufällig irgendwas juristisches von Beruf?

Gruss,

F, der daran arbeitet mal irgendwas juristisches zu werden.

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