Moderator: ft-team
Nein, bei uns in D ist es anders. Das Gewährleistungsrecht ist nicht dispositiv, sofern ein Unternehmer Gebrauchsgüter an private Verbraucher verkauft. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt seit dem 1.1.2002 24 Monate. Bei Gebrauchtwaren kann sie durch AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate reduziert werden. Bei einem Verkauf von Privat an Privat kann die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlosen werden.Fredlaur hat geschrieben: Obwohl ich nicht weiss wie es bei Euch in D ist, nehme ich mal an, dass es ähnlich sein dürfte.