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Museen (Berlin) in denen man Fotografieren darf ?

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ritzmo
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Museen (Berlin) in denen man Fotografieren darf ?

Beitrag von ritzmo » Mi Nov 28, 2007 10:26 pm

Ich bin auf der Suche nach Museen in Berlin, in denen das Fotografieren erlaubt ist. Google spuckt leider nix informatives aus, und die Beantwortung von Mails an das jeweilige Museum dauert ewig.
Vllt sind hier ja ein paar Berliner, die etwas wissen :?

mfg ritzmo

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ritzmo
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Beitrag von ritzmo » Mi Nov 28, 2007 10:37 pm

bin nach langem stöbern doch fündig geworden :)

http://locations.icmore.de/

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Framework91
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Beitrag von Framework91 » Do Nov 29, 2007 5:23 pm

Darf man nicht in jeden Museum fotografieren? (Ohne Blitz)

orso7
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Beitrag von orso7 » Do Nov 29, 2007 10:28 pm

also in wien darf man praktisch in allen museen fotografieren, in einigen nur ohne blitz
ausnahme ist natürlich wenn eine spezielle ausstellung ist dann ist manchmal absolutes verbot

auch im deutschen museum in münchen hab ich ohne weiters (auch mit blitz) fotografieren dürfen

fände es eigendlich auch ungeschickt und schade wenn es hauptsächlich verboten wäre gibt ja oft tolle fotomodelle in museen...

lg bruno
****
"Ein Foto ist wie das Geheimnis eines Geheimnisses. Je mehr es erzählt, um so weniger erfährt man." - Diane Arbus

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Beitrag von Benny » Do Nov 29, 2007 10:53 pm

orso7 hat geschrieben:also in wien darf man praktisch in allen museen fotografieren, in einigen nur ohne blitz
ausnahme ist natürlich wenn eine spezielle ausstellung ist dann ist manchmal absolutes verbot

auch im deutschen museum in münchen hab ich ohne weiters (auch mit blitz) fotografieren dürfen

fände es eigendlich auch ungeschickt und schade wenn es hauptsächlich verboten wäre gibt ja oft tolle fotomodelle in museen...

lg bruno
Naja, vor allem in Kunstmuseen ist das Fotografieren häufig komplett verboten, weil die Kunstwerke urheberrechtlich geschützt sind. Die Museen müssen sich dann gegen unautorisierte Publikationen der Werke schützen, insbesondere wenn es zeitgenössische Kunstwerke sind, bei denen noch der Urheberschutz gilt. Der Künstler/Autor könnte die Muessen dann (ebenso wie den Fotografen) in Regress nehmen. (Wurde mir mal in der New Tate Gallery in London so erklärt - und ist einleuchtend.)

In eher technischen Museen ist es meistens kein Problem, zur Kamera zu greifen - ich hatte jedenfalls da noch wenig Probleme.

Ziemlich ätzend finde ich die "Fotografierverbote" im öffentlichen Raum. So ist z.B. die nächtliche Beleuchtung des Pariser Eifelturms urheberrechtlich geschützt. Und die Rechteinhaber (die Lichtagentur, die das mal geplant hat) verfolgt Fotografen gnadenlos mit saftigen Regressforderungen, wenn solche Bilder publiziert werden (es sei denn, man kauft das Publikationsrecht vorher). Auch die Installationen von Christo sind da so ein, wie ich persönlich finde, Negativbeispiel.

Gruß,
Benny
…schreibt Klartext

Fotografie seit ca. 30 Jahren: Kleinbild/digital mit Pentax, MF mit Mamiya, Großformat; SW/Color-Labor, Digitale Dunkelkammer

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Cano
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Beitrag von Cano » Fr Nov 30, 2007 6:52 am

Benny hat geschrieben: Ziemlich ätzend finde ich die "Fotografierverbote" im öffentlichen Raum.
In Deutschland sind wir ja noch verhältnismäßig gut dran. In manchen anderen Ländern gelten strengere Regeln.
Auch die Installationen von Christo sind da so ein, wie ich persönlich finde, Negativbeispiel.

Zumindest wenn es um die vorübergehende Verhüllung von Gebäuden geht, finde ich die Regelung des § 59 UrhG völlig unangebracht. Es ist nicht einzusehen, daß der Reichstags nur solange unter die sog. Panoramafreiheit fällt, wie er von Christo nicht verhüllt wurde.

Gruß
Cano

Gast

Beitrag von Gast » Fr Feb 08, 2008 11:36 am

In vielen Berliner Museen ist das Fotografieren erlaubt. Als besonders lohnenswert sei das Deutsche Technik-Museum in Kreuzberg genannt. Blitzen ist überall verboten und meistens auch die Mitnahme von Stativen.

Gruß Pollux

Gast

Beitrag von Gast » Fr Feb 08, 2008 11:57 am

Selbst wenn man mit Fotoerlaubnis zugange war, darf man die Fotos dann z.B. hier einstellen oder bedarf das der Nachfrage?

Grüße
Volker

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Beitrag von Nasus » Fr Feb 08, 2008 12:36 pm

Hi Volker

Das kommt ganz darauf an - wenn eine nichtkommerzielle Veröffentlichung Erlaubt ist, wird meist darauf hingewiesen, ansonsten Nachfragen.
Ansonsten kommt es weniger auf das Museum an, als auf die jeweillige Ausstellung: Bei verschiedenen Sonderaustellungen wird das Fotografieverbot oft auf das gesamte Museum ausgedehnt. Faustregel: Wenns nen teuren Bildband dazu gibt, darf nicht fotografiert werden.

Grüße
Nasus

Gast

Beitrag von Gast » Fr Feb 08, 2008 6:39 pm

Danke Dir!

Volker

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Beitrag von Cano » Sa Feb 09, 2008 9:57 am

Nasus hat geschrieben:- wenn eine nichtkommerzielle Veröffentlichung Erlaubt ist, wird meist darauf hingewiesen,...
Ein solcher Hinweis ist mir bislang noch nicht begegnet. Bisher konnte ich immer nur feststellen, ob das Fotografieren erlaubt oder verboten ist.

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Beitrag von Nasus » Sa Feb 09, 2008 2:27 pm

Zumindest in einem Museum war eingangs ein entsprechendes Schild mit Hinweisen angebracht; in manchen anderen war diese info auf einem Flyer bzw. auf der Internetseite zu finden.
Fotografieren ist ja ein Breitensport; klar, dass typische Locations ihren Standpunkt dazu klar machen. Bei Zoologischen Gärten findet man ähnliche Informationen auch recht häufig. Viele haben sogar recht komplizierte Auflagen...

Grüße
Nasus

Peter Dargatz

Beitrag von Peter Dargatz » Mo Feb 11, 2008 1:58 pm

Museum für Naturkunde Berlin


Ganz unten steht die Info:
Foto: Ja
Blitzlicht: Ja
Stativ: Nein

Vor jeder Veröffentlichung, auch im Internet, ist die Zustimmung des Museums einzuholen.

(Link wurde entfernt)

usw......
Fast jedes Museum hat entsprechende Informationen unter Eintritt oder Benutzerordnung ect.

Jüdische Museum hat eine AntragsPdf:
(Link wurde entfernt)

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Beitrag von Cano » Mo Feb 11, 2008 2:53 pm

Peter Dargatz hat geschrieben: (Link wurde entfernt)
Ich zitiere mal den entscheidenden Passus:

Das Fotografieren sowie das Herstellen von Film- und Videoaufnahmen
in den Museumsräumen ist nur für private Zwecke
gestattet. Eine Verwendung der Aufnahmen für kommerzielle
private Zwecke ist nicht zulässig. Stative sowie Blitzlicht und
andere künstliche Lichtquellen dürfen nicht benutzt werden.


Über das Thema Veröffentlichung läßt sich die Benutzungsordnung nicht aus. Wenn in einem der Staatlichen Museen zu Berlin eine von dieser generellen Benutzungsordnung abweichende Regelung gelten soll, müßte das betreffende Museum ausdrücklich darauf hinweisen. Fehlt ein derartiger Hinweis, so spricht m.E. nichts gegen eine Veröffentlichung der Aufnahme bei FT (sofern nicht urheberrechtliche, personenrechtliche oder markenrechtliche Gründe entgegenstehen).

Gruß
Cano

Peter Dargatz

Beitrag von Peter Dargatz » Mo Feb 11, 2008 5:27 pm

Das Fotografieren sowie das Herstellen von Film- und Videoaufnahmen
in den Museumsräumen ist nur für private Zwecke
gestattet.
Internet ist nicht PRIVAT.

Ich wäre da vorsichtig.

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