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von Gast » So Feb 11, 2007 11:08 pm
Zählt Fotografie nicht zu den künstlerisch, gestalterischen Berufen?
Habe mal Fachlektoriert und bei einem Anruf beim örtlichen Finanzamt hat man mir gesagt, das dies als Ddichterische Tätigkeit gilt, für die kein Gewerbeschein notwendig ist. Allerdings habe ich auch kein eigenes Büro usw. unterhalten und bei mir war es eine Nebenberufliche Tätigkeit mit sehr geringen Einnahmen (Hauptberuflich war ich damals noch Student).
Ich würde einfach mal eine Mail ans Finanzamt schicken mir der Frage ob du ein Gewerbe anmelden musst (dann aber genau beschreiben, was du machen willst, also mit LAdenlokal/ Büro oder ohne, im kleinen Rahmen für Bekannte usw.)
Wenn es nur Gelegentlich für Freunde von Freunden gemacht wird dürfte das noch unter Freundschaftsdienst mit Aufwandsentschädigung laufen (sieht das Finanzamt aber mit sicherheit nicht so).
Dirk