Moderator: ft-team
WolfgangS hat geschrieben:Solange Du ihn von der Straße aus ablichtest und ihn nicht betrittst, kann Dir das niemand verbieten.
Aber aus Höflichkeit kann man ja trotzddm fragen, und hinterher dem besitzer ein paar Abzüge geben
Das ist aber nur dann problematisch, wenn Du da Bild professionell veröffentlichst und nicht wenn Du es für Deinen Privatbedarf knippstHeinBerg hat geschrieben:Wolfgang - da braucht nur ein Gartenarchitekt mitgespielt zu haben und schon hast du ein Problem - 'geistiges Eigentum'
bei privat immer reden
das schlimmste was passieren kann - nein
HeinBerg hat geschrieben:...Wolfgang - da braucht nur ein Gartenarchitekt mitgespielt zu haben und schon hast du ein Problem - 'geistiges Eigentum'
bei privat immer reden
das schlimmste was passieren kann - nein
Blümchen darfst Du weiterhin foten. Ganze Gärten auch, und zwar unabhängig davon, ob sie vom Hauseigentümer oder einem Gartenarchitekten angelegt wurden. Die einzige Voraussetzung ist, daß die Aufnahme im Rahmen der sog. Panoramafreiheit gemacht wurde.fibbo hat geschrieben:... jetzt darf ich nicht mal mehr Blümchen foten... arghhhhh....
Cano hat geschrieben:...Die einzige Voraussetzung ist, daß die Aufnahme im Rahmen der sog. Panoramafreiheit gemacht wurde.