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Fotografie am fremden Objekt

Allgemeine Fragen rund um die Digitalfotografie.

Moderator: ft-team

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undercover
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Fotografie am fremden Objekt

Beitrag von undercover » Mo Aug 20, 2007 8:02 am

hallo,

seit tagen laufe ich an einem garten vorbei und möchte diesen einfangen :lol: er ist so wunderschön gestaltet...........

nun meine frage, lichtet ihr sowas ohne zu fragen einfach ab? ich kam mir dabe- nein, ich komme mir dabei- immer etwas blöd vor :wink:

mich würds auch stören, wenn da wer fremdes mit ner cam vor meinem garten steht und fotografiert*lach*

darf man das?

lg,

rebecca

HeinBerg
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Beitrag von HeinBerg » Mo Aug 20, 2007 8:49 am

rebecca

tief Luft holen
lächeln
auf die Haustüre zu schweben (Kamera eingepackt)
klingeln
lächeln
und dann, wenn Jemand öffnet von dem wunderschönen Garten schwärmen - "haben sie das alles selbst gemacht" - kommt immer gut
dann - "ich würde gerne das Blümchen dort fotografieren"
wenn dann kein Nein kommt - bist du drin

viel Erfolg
Grüße, Hein

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undercover
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Beitrag von undercover » Mo Aug 20, 2007 9:01 am

das habe ich mir fast schon gedacht :D es schaut so südländisch, mediterran aus, ganz schlicht....... dennoch so harminisch angeordnet........ *schwärm* für ein foto einfach perfekt :wink:

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WolfgangS
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Beitrag von WolfgangS » Mo Aug 20, 2007 9:19 am

Solange Du ihn von der Straße aus ablichtest und ihn nicht betrittst, kann Dir das niemand verbieten.
Aber aus Höflichkeit kann man ja trotzddm fragen, und hinterher dem besitzer ein paar Abzüge geben

HeinBerg
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Beitrag von HeinBerg » Mo Aug 20, 2007 9:54 am

WolfgangS hat geschrieben:Solange Du ihn von der Straße aus ablichtest und ihn nicht betrittst, kann Dir das niemand verbieten.
Aber aus Höflichkeit kann man ja trotzddm fragen, und hinterher dem besitzer ein paar Abzüge geben

Wolfgang - da braucht nur ein Gartenarchitekt mitgespielt zu haben und schon hast du ein Problem - 'geistiges Eigentum'
bei privat immer reden
das schlimmste was passieren kann - nein
Grüße, Hein

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WolfgangS
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Beitrag von WolfgangS » Mo Aug 20, 2007 12:00 pm

HeinBerg hat geschrieben:Wolfgang - da braucht nur ein Gartenarchitekt mitgespielt zu haben und schon hast du ein Problem - 'geistiges Eigentum'
bei privat immer reden
das schlimmste was passieren kann - nein
Das ist aber nur dann problematisch, wenn Du da Bild professionell veröffentlichst und nicht wenn Du es für Deinen Privatbedarf knippst

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fibbo
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Beitrag von fibbo » Do Aug 23, 2007 3:02 am

HeinBerg hat geschrieben:...Wolfgang - da braucht nur ein Gartenarchitekt mitgespielt zu haben und schon hast du ein Problem - 'geistiges Eigentum'
bei privat immer reden
das schlimmste was passieren kann - nein

abba Cano hat doch mal geschrieben, dass man Blümchen fotografieren darf. Nur noch Blümchen... ich fass es nicht... jetzt darf ich nicht mal mehr Blümchen foten... arghhhhh....



fibbo :mrgreen:

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Beitrag von Daakheart » Do Aug 23, 2007 7:20 am

Ich habe da einen Nachbarn, der hat so ein wunderschön "knuffiges" Haus. Das sieht so dermaßen gemütlich aus, dass ich es einfach ablichten muss. Ich hatte vor es einer Art Fotoreihe zu widmen. Das Haus in den verschiedenen Jahreszeiten.
Und dann schenk ich ihm das zu Weihnachten :) Da weiss er auch nicht von.
MfG Niels
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Beitrag von Cano » Do Aug 23, 2007 7:52 am

fibbo hat geschrieben:... jetzt darf ich nicht mal mehr Blümchen foten... arghhhhh....
Blümchen darfst Du weiterhin foten. Ganze Gärten auch, und zwar unabhängig davon, ob sie vom Hauseigentümer oder einem Gartenarchitekten angelegt wurden. Die einzige Voraussetzung ist, daß die Aufnahme im Rahmen der sog. Panoramafreiheit gemacht wurde.

Gruß
Cano

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fibbo
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Beitrag von fibbo » Do Aug 23, 2007 9:36 am

Cano hat geschrieben:...Die einzige Voraussetzung ist, daß die Aufnahme im Rahmen der sog. Panoramafreiheit gemacht wurde.

grazie, maestro! molto bene... Ich werde danach googeln.

EDIT: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

ganz schön kompliziert, das. hmmm... dann bleibt zumindest die Frage offen, ob Blumenbeete bleibende Gegenstände sind oder nicht? Und sehe ich das richtig, dass z.B. Schaufenster eine Genehmigung bräuchten?


fibbo

Gast

Beitrag von Gast » Do Aug 23, 2007 11:57 am

Über die Rechte bestimmte Motive zu fotogrfieren oder nicht ist ja in einschlägigen Foren schon viel geschrieben und sich aufgeregt worden. Die Gesetzeslage und Bestimmungen sind aber auch dermaßen verquickt, da liegt man schnell mal daneben und es winkt eine Abmahnung.
Problematisch ist ja immer nur das Veröffentlichen oder gar Verkaufen solcher Motive, das Schmoren auf der Festplatte interessiert niemanden.
Das Urheberrecht und geistiges Eigentum, genauso wie der Besitz und die Rechte an materiellen Gütern ist in Deutschland besonders ausgeprägt.
Da sind schon viele verzweifelt weil sie auch das öffentliche Gebäude nicht mehr fotografieren durften weil der Besitzer es verbietet und teuer die Rechte verkauft oder Strafen verhängt.
Das ist wirklich knifflig. Das Sicherste ist, mit dem Besitzer reden und sich die Erlaubnis einholen, dann kann nichts passieren oder so wie mir es oft geht, im Bereich abstrakter Fotografie, da kann an meinen Motiven niemand Gegenstände aus Privatbesitz erkennen und somit auch nicht einklagen...

Andersrum allerdings, wenn mal jemand ein Foto von der eigenen Website runterläd und verwendet, ist das Geschrei wegen Diebstahl groß wenn es bemerkt wird und es werden dicke Geschütze mit Wasserzeichen, Signatur und großen Schriftbalken über den Fotos aufgefahren um den Klau zu verhindern.

gruß fluuu

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