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Welche Digitalkamera ist die richtige für mich? Kompakt oder DSLR?

Moderator: ft-team

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Gast

Beitrag von Gast » Di Aug 12, 2008 6:30 am

fibbo hat geschrieben:
Hosentaschenagent hat geschrieben:...nicht nur Umtauschrecht, egal ob bereits benutzt oder nicht :!:
mal langsam... Du hast bestenfalls einen Präzedenzfall zitiert.o
Wie kommst du denn darauf? :lol:
Das war keinesfalls ein Präzedenzfall, sondern funktioniert exakt so wie geschrieben. Das ist nicht nur im von mir genannten Link nachzulesen [...]
Was passiert, wenn das Objektiv "offensichtlich gebraucht" wurde, steht hier:
Der Verbraucher muss dem Unternehmer nur dann Schadensersatz leisten, wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware eingetreten ist, die durch den Verbraucher im Umgang mit der empfangenen Ware vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. Fehlt eine Belehrung über das Widerrufsrecht, muss der Verbraucher nur für solche Verschlechterungen Schadenersatz leisten, die er er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
http://www.rechtspraxis.de/fernabsatzgesetz.htm

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fibbo
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Beitrag von fibbo » Di Aug 12, 2008 2:16 pm

Hosentaschenagent hat geschrieben:Was passiert, wenn das Objektiv "offensichtlich gebraucht" wurde, steht hier:

direkt über Deinem Zitat steht dieser Satz:

Für die Überlassung bzw. Benutzung der Ware bis zur Rücksendung kann der Unternehmer dem Verbraucher zudem eine angemessene Vergütung in Rechnung stellen.

also so ganz klar ist das nicht. Wenn es so wäre wie Du es darstellst, dann kann ich verstehen dass die Händler sich benachteiligt fühlen. Man bedenke nämlich, dass nicht die Händler, sondern die Hersteller für die Endkontrolle und Justierung von Objektiven verantwortlich sind, und nun dem Händler der "schwarze Peter" zugeschoben wird, den er dann an irgend einen Kunden weiter gibt wenn er nicht auf lauter Gurken sitzen bleiben und pleite gehen will. Also letztendlich ist der gutgläubige Kunde der Dumme bei dem ganzen Spiel.

fibbo

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