Wie kommst du denn darauf?fibbo hat geschrieben:mal langsam... Du hast bestenfalls einen Präzedenzfall zitiert.oHosentaschenagent hat geschrieben:...nicht nur Umtauschrecht, egal ob bereits benutzt oder nicht
Das war keinesfalls ein Präzedenzfall, sondern funktioniert exakt so wie geschrieben. Das ist nicht nur im von mir genannten Link nachzulesen [...]
Was passiert, wenn das Objektiv "offensichtlich gebraucht" wurde, steht hier:
http://www.rechtspraxis.de/fernabsatzgesetz.htmDer Verbraucher muss dem Unternehmer nur dann Schadensersatz leisten, wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware eingetreten ist, die durch den Verbraucher im Umgang mit der empfangenen Ware vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. Fehlt eine Belehrung über das Widerrufsrecht, muss der Verbraucher nur für solche Verschlechterungen Schadenersatz leisten, die er er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.