Kinna hat geschrieben:
Also,der Name Fotograf ist ja geschützt und bzw. unser eins macht Fotos aber nur privat ebend,wie kann man sich nennen wenn man sowas nicht gelernt hat,Amateur ?????????
Zur Vermeidung von Mißverständnissen nennt man sich am besten Hobbyfotograf oder Fotoamateur. Man kann sich aber auch Fotograf nennen, solange man dabei nicht den Anschein erweckt, Berufsfotograf zu sein.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist nicht die Bezeichnung 'Fotograf', sondern die Bezeichnung 'Meister' in Verbindung mit einem Handwerk geschützt. Man darf sich also nicht Fotografenmeister nennen, wenn man es nicht ist. Man darf sich allerdings als 'Meisterfotograf' bezeichnen lassen, auch wenn man es nicht ist.
Nach § 18 (in Verbindung mit Anlage B) der Handwerksordnung gehört der Fotograf zu den zulassungsfreien Handwerksberufen. Wer sich als solcher handwerksmäßig betätigen will, muß dies der Handwerkskammer anzeigen.
Gruß
Cano