Mainz05er schrieb
jetzt wird es noch besser -es müßte sich um Sekt handeln oder ein klebrige Flüssigkeit
Mit solchen Aussagen habe ich immer etwas Probleme.
Insbesondere wenn das Gerät z.B. über die Karnevalszeit beim Service war und ich mir sicher bin, daß kein Selbstverschulden vorliegt.
Aus Erfahrung kann ich sagen, daß da schon mal blöde Sachen passieren können (war selbst lange Zeit im Service tätig). Nur sollte die Schuld dann nicht dem Kunden in die Schuhe geschoben werden.
Es dürfte allerdings schwierig sein, einen Beweis dafür zu erbringen.
Daher würde ich, wie schon geschrieben, die Sache an einen RA übergeben. Die Aussichten stehen nicht schlecht, daß schon nach dem ersten Schreiben Deines Rechtsbeistandes, die Kamera auf Garantie repariert wird.
Gruß
Hans