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von Gast » Mi Aug 24, 2005 1:43 pm
Hallo! ich habe eine sehr dringende frage:
Ich bin Autofan, und nebenbei fotographiere ich noch recht gerne (Fuji Finepix S7000), und wenn ich mal auf ein autotreffen komme knipse ich natürlich dann auch die schönen boliden, und am ende kommen dann die meisten bilder auch so wie sie sind auf die HP meines autoclubs in die gallery zu dem jeweiligen treffen.
jetzt kommt aber mehr und mehr in diversen autoforen die frage auf, ob das rechtens ist. einige sagen ganz klar ja, denn wenn einer sein auto auf nem treffen zeigt, darf ich das auch ablichten und auf meiner hp zeigen, andere sagen ja, solange cih das nummernschild unkenntlich mache, und wiederandere sagen, das ich das nur auf meiner hp zeigen darf, wenn cih mit ihnen vorher einen vertrag abgeschlossen habe, und sie dafür bezahlt habe, ansonsten werden sie mich verklagen sobald sie es irgendwo in ner gallerie zwischen 500 anderen karren sehen.
ich weiss das es bei fotos von personen so ist, das ich als fotograph kein recht auf das photo habe, wenn die person eindeutig darauf zu erkennen ist (recht auf eigenes foto), oder wenn weniger als 7 personen auf dme foto zu erkennen sind.
fotographiere ich allerdings eine landschaft oder eine sache (wo ja ein auto eigentlich dazugehört), dann habe ich das urheberrecht an dem foto, dun kann wenn ich will sogar kapital draus schlagen!
bitte um schnelle antwort, dnen die diskussion artet langsam aus!