Moderator: ft-team
Theoretisch müsstest du die Rechnung vorlegen um zu beweisen dass du die Kamera schon vorher hattest. Entweder du hast die Rechnung dabei oder der Zoll behält die Kamera und du musst sie später mit der Rechnung auslösen.was mich aber noch interessiert und vllt ein bisschen zum thema passt. was ist wenn ich mit meiner kamera in ein fremdes land reise und beim zurückkommen beim zoll hängen bleibe.
muss ich beweisen das ich meine kamera schon in deutschland gekauft hatte? und wie mache ich das?
muss ich meine rechnung mitnehmen?