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"Unauffällig" fotografieren, aber wie?

Bildgestaltung, Locations und alle kreativen Aspekte der Fotografie

Moderator: ft-team

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aleximonter
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"Unauffällig" fotografieren, aber wie?

Beitrag von aleximonter » Mo Jun 15, 2009 1:10 pm

Hallo Leute,

seit längerer Zeit stelle ich mir die Frage, wie ein zeitgenössischer Fotograf es immer wieder schafft, dass seine Motive also Menschen auf seinen Bildern nicht in die Kamera „starren“, er fotografiert an öffentlichen Plätzen wo eine viele Leute in der Gegend rumstehen und äußerst selten sieht man die Menschen auf die Kamera bzw. den Fotografen starren, ganz im Gegenteil, es wirkt alles sehr natürlich und authentisch und natürlich. Dabei ist der Fotograf relativ auffällig von seinem Äußeren und fotografiert mit einer Canon 5D also einer relativ großen Kamera. Es verblüfft mich immer wieder. Gibt es da irgend ein Trick?

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Beitrag von Gast » Mo Jun 15, 2009 1:12 pm

Supertelezoom?

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Johnars
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Beitrag von Johnars » Mo Jun 15, 2009 2:15 pm

Nein kein Suppenzoom sondern Schnelligkeit ist da gefragt und eher ein leichtes Weitwinkelzoom.
Kamera hängt an der Seite oder vor dem Bauch, schon bevor man die Kamera hochnimmt komponiert man das Bild, muss dann nur noch schnell den Ausschnitt bestimmen, ein Zoom ist da von Vorteil und nach weniger wie einer Sekunde löst man schon aus.
Wenn die Leute das klack hören, ist die Kamera schon wieder auf dem Weg nach unten.

MFG Armin

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Immortal
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Beitrag von Immortal » Do Jun 18, 2009 10:11 pm

Da frage ich mich grade, ob ich fremde Menschen, zb. auf nem Marktplatz, einfach ungefragt fotografieren darf?

Oder frei nach dem Motto "Wer keine blöden Fragen stellt bekommt auch keine blöden Antworten"? ??

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fibbo
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Beitrag von fibbo » Fr Jun 19, 2009 4:21 am

Immortal hat geschrieben:Da frage ich mich grade, ob ich fremde Menschen, zb. auf nem Marktplatz, einfach ungefragt fotografieren darf?

Nach allgemeiner Rechtslage schon (fotografieren), je nach spitzfindiger Auslegung aber lieber nicht (Veröffentlichen und Fotografieren). Cano, unser Rechtsfachmann hatte es schon mal deutlich gemacht: Man darf streng genommen nur noch Blümchen fotografieren.
Ich ergänze: Aber bitte keine, die ein Kunstwerk darstellen könnten und in einem privaten Garten sind!

Wenn man aber mal übern Teich schaut wo es schon lange skurrile Gesetze und noch skurrilere Interpretationen derselben gibt, sieht man dass sich das irgendwann wieder beruhigt... Ich denke die Richter haben einfach keinen Bock mehr für irgendwelche Geldgierigen das Inkasso zu machen. Diejenigen die dieses Gesetze schützen sollten, die werden nach wie vor in ihrer Intimsphäre verletzt oder machen selber Kohle damit das sie nur exklusiv fotografiert werden dürfen.
Also ich bin zu alt um mich an den vorauseilenden Gehorsam zu gewöhnen. Man muss ja nicht alles veröffentlichen, aber das Fotografieren in der Öffentlichkeit lasse ich mir nicht so ohne Weiteres verbieten.

fibbo

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Emmerax
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Beitrag von Emmerax » Sa Jun 20, 2009 9:58 pm

Als ich mir unbekannte Personen auf dem Marktplatz fotografiert habe, habe ich danach gefragt, ob ich die Bilder verwenden dürfte.

Ungefragt fotografieren und veröffentlichen ist nicht gestattet, es sei denn, die fotografierte Person trägt nicht entscheidend zur Bildwirkung bei (Faustregel: Kann diese Person durch eine belibige andere Person ersetzt werden, ohne, dass es die Bildaussage verändert, so ist die Person lediglich "Beiwerk" (Beispiel: Größenvergleich einer Landschaft durch einen Spaziergägner im Hintergrund)).

@Darkracer: Der Polizist hat hier versucht die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Person zu schützen. (Vielleicht etwas zu stark) Das kann ich nachvollziehen. Das er dabei die falschen Mittel gewählt hat, bleibt unentschuldbar.

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fibbo
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Beitrag von fibbo » Sa Jun 20, 2009 10:27 pm

Emmerax hat geschrieben:.(Vielleicht etwas zu stark)

der war gut :-)

Übrigens ist das Fotografieren von Personen (wie hier) nicht pauschal verboten, sondern wird/wurde im Einzelfall so ausgelegt. Verboten ist die Veröffentlichung.
Man dreht das aber dann so, dass man dem Fotografen unterstellt, er könnte es veröffentlichen weil der Fotografierte keine Kontrolle darüber hätte. Das nenne ich spitzfindige Rechtsverdreherei.
In meinen Augen ist das hier im Video fast genauso schlimm wie der "kleine" Rückenstoss in London, bei dem ein Unbeteiligter zu Tode kam auch wenn es nicht so aussieht (2. erzwungene Obduktion: Angeblich innere Blutungen mit Stockspitze),

(Link wurde entfernt)
(Link wurde entfernt)
(Link wurde entfernt)
(Link wurde entfernt)

oder ähnlich schlimm wie die kleine Prügelaktion in Los Angeles 1992, wo vier Polizisten einen Schwarzen zur Sau gemacht haben. Und wenn das nicht gefilmt worden wäre, dann wäre das nie ans Licht gekommen.
Das kann irgendwann auch bei uns passieren wenn doch mal aus Versehen ein Video auftaucht:
(Link wurde entfernt)

Man könnte natürlich jetzt sagen es wäre besser gewesen es nicht zu filmen. Ok. Aber man kann Wahrheiten nicht ewig verstecken. Die Wahrheit ist nämlich die, dass es damals gereicht hätte den Mann anzuketten anstatt ihn halbtot zu schlagen nachdem er schon am Boden lag.

Es ist schon erschreckend wenn man immer öfter lesen muss wie sich die political correctness in Richtung "vorauseilender Gehorsam" geändert hat. Das bedeutet für die mittelfristige Zukunft dieser Noch-Demokratie nichts Gutes. Zumindest nicht für den Bürger. Diese Aktion hier war reine Beamtenwillkür, gedeckt von 2-3 Kollegen oder noch mehr. Macht das nicht etwas nachdenklich dass die nicht eingegriffen haben? Genau wie in London, da waren es auch ca. 8 Polizisten die den Stoss völlig untätig mit angeschaut haben.
Und das eigentlich Schlimmste ist ja dass die Polizei es vertuschen wollte was wirklich passiert ist und dass es alleine das Video war das die Wahrheit zu Tage brachte

Carola sagt:
Der Polizist hat den Mann illegal angegriffen. Und das in Staatsuniform. Um so schlimmer. Keinesfalls gehört so jemand in Dienst. Das die anderen Polizisten diesen Vorgang mi Teilnahmslosigkeit reagierten, zeigt die Kumparnei.
Das der Mann nicht fluchtartig das Weite gesucht hat, zeigt dass er nicht vollends Angst vor der Staatsmacht hatte.
Nach diesen Bildern sollte der Nächste in dieser Situation lieber weg rennen. IRONIE AN: Es ist ja auch unverschämt, dass der Mann nicht weggelaufen ist, der gehört nun wirklich getreten. Ist ja eine Mißachtung der Uniform sowas. IRONIE AUS.
Hätte ein normaler Bürger jemanden so rüde zu Boden gestoßen, wäre er zurecht zu kritisieren. Ein Polizist ist hier doppelt zu bestrafen angesichts des Vertrauen, welches wir den jeweiligen den Menschen mit der Berufung zum Polizisten entgegen bringen.
Und egal wie betrunken der Mann war, Er hat eine Menschenwürde wie jeder andere auch!

Quelle: (Link wurde entfernt)


Ich sage: Wehret den Anfängen und den Fotografierverboten, und damit der Beseitigung der Meinungs- und Pressefreiheit.

fibbo
Zuletzt geändert von fibbo am So Jun 21, 2009 12:37 am, insgesamt 5-mal geändert.

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HerrKaffeetrinken
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Beitrag von HerrKaffeetrinken » Sa Jun 20, 2009 11:59 pm

Apropos unauffällig fotografieren. Ich habe mal einen Fotografen mit einem selbstgebastelten "Periskop" vor dem Objektiv gesehen (sah aus wie ein langes Tele), damit hat er an den Leuten vorbeigezielt und konnte dann die besten Nahaufnahmen der Gesichter machen. Warum? An dem Rohr war an der Seite eine Linse... und keiner hats gemerkt :-)

Gruß,
Kaffeetrinken
Zuletzt geändert von HerrKaffeetrinken am So Jun 21, 2009 12:23 am, insgesamt 1-mal geändert.
Kameras: Minolta X-700, Nikon D70s
Homepage: http://dorian.padse.de
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Bilder: http://picasaweb.google.com/DorianVasco

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fibbo
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Beitrag von fibbo » So Jun 21, 2009 12:18 am

HerrKaffeetrinken hat geschrieben:Aus dem Rohr war an der Seite eine Linse... und keiner hats gemerkt :-)
kriegst Du für 15 Euro in der Bucht... Überbleibsel aus den 70ern, wo diese Dinger mal modern waren. Aber ich denke mal das würde die heutigen Ansprüche an Qualität nicht mehr erfüllen.

fibbo

lacrimosum
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Beitrag von lacrimosum » So Jun 21, 2009 6:58 pm

fibbo: gute Worte! Ganz stark! Das wollte ich nur nochmal ausdrücken.
http://www.Lacrimosum.de

Canon EOS 400D
EF 3.5,5.6 18-55mm
verschiedene Helferlein (Stative/Licht etc)

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fibbo
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Beitrag von fibbo » So Jun 21, 2009 7:42 pm

lacrimosum hat geschrieben:fibbo: gute Worte! Ganz stark! Das wollte ich nur nochmal ausdrücken.

Danke. Ich betone hier nochmal: Es darf nicht sein dass Beamte sich so brutal verhalten, wenn sie in der Überzahl sind und es keine zwingende Ursache für Gewalt oder Notwehr gibt. In diesem Fall hätte es gereicht dass mehrere Polizisten die Sicht versperren und einer dem Mann erklärt warum nicht gefilmt werden darf. Es war keinerlei Behinderung seitens der Presse zu befürchten... Stattdessen meint hier ein kleiner Wichtigtuer er könne sich aufführen und seine Macht als Beamter missbrauchen.
Wie die Frau schon schrieb ist das höchst destruktiv für das Vertrauen in die Obrigkeit und führt über kurz oder lang zu US-amerikanischen Verhältnissen oder gar wie in totalitären Staaten.
Nicht der Bürger, sondern der Staat muss transparent sein, zumindest in einer freiheitlichen Demokratie. Und dazu bedarf es grundsätzlich freier, uneingeschränkter Fotografie und Filmerei für jeden, nicht nur für von der Obrigkeit "embedded" (speziell "integrierte") Fotographen. Denn man kann nicht davon ausgehen dass Behörden von selber Transparenz geben, die muss man praktisch immer einfordern wie die Geschichte zu 99% bewiesen hat. Man muss von den Tatsachen ausgehen und nicht von beruhigenden Worten oder Gesetzestexten.

Die zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenz bei einer Veröffentlichung von Personenfotos oder -filmen sollte jeder selber tragen dürfen oder müssen. Alles Andere ist eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes, und es darf nicht sein dass diese mit Hilfe von immer mehr Zusatzparagraphen und spitzfindigen Einzeurteilen ausgehebelt wird. Da wäre die Politik gefragt das endlich zu erkennen dass sie den falschen Weg eingeschlagen hat, denn bisher kann man wirklich nicht sagen dass diese strengere Handhabung seit 5-10 Jahren wirklich unterm Strich was Positives gebracht hätte, eher umgekehrt, dass sich immer weniger Bürger trauen hinzukucken oder zu fotografieren wenn irgendwas Behördliches abgeht. Wie in London und woanders schon öfter passiert aufgrund der neuen Anti-Terror-Gesetze, und selbst in Spanien kann die Kamera beschlagnahmt werden, wenn man einen Polizisten bzw. Polizeieinsatz fotografiert. Jedenfalls hat man mir damit schon gedroht als ich eine Kontrollstreife mit hübscher Polizistin am Strassenrand knipste, ich musste die Fotos leider löschen (sorry jungs!) ;-)

fibbo
Zuletzt geändert von fibbo am So Jun 21, 2009 10:28 pm, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Gast » So Jun 21, 2009 9:11 pm

Sagte nicht Bismark (kann aber auch jemand anderes gewesen sein) sinngemäß: "Der größte Feind der Demokratie ist das Volk. - Es stört beim Regieren!".

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Beitrag von fibbo » Mo Jun 22, 2009 3:34 am

DARKRACER hat geschrieben:..Warum nicht (mehr) gefilmt werden darf, darauf wies der Polizist ja hin

Kann mir mal bitte jemand sagen wo diese Stelle sein soll? Ich hab mir das jetzt noch 3 x angekuckt und es gibt keine Begründung, nur ein herrisches "Weil ich es so will?"

Die Page des "Sensationsfilmers", oder zumindest seines Chefs:
http://wieboldtv.de/pageID_8112326.html

hier nochmal n anderes Video ohne Kommentar:
(Link wurde entfernt)

ich empfehle mal die Worte am Anfang anzuhören, da hiess es "nee das machen wir nicht" und "da schick ich sie ganz weit weg". Also wer da eine Begründung raushört, der ist wohltemperiert und bestens vorbereitet für den kommenden Polizeistaat.
Später hört man den Journalisten (in sein Handy) sagen: "Wolfgang, ich hab hier ernste Probleme mit der Polizei" und offenbar wird ihm das Handy weggenommen mit der Begründung des Beamten "er solle nicht lügen" weil der dann schreit: "Was soll das" und "Sie haben meine Kamera schon auf den Boden geschmissen"
Hallo, das hier ist momentan noch BRD v7.3 und nicht DDR v2.0!
Ich würde da in Zukunft aufpassen und immer schön weit ausweichen damit man nicht reingedrängt wird (was in München schon vorgekommen ist bei Jugendlichen bei einer Anti-NPD Demo)
Die drei Affen: "Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen"
In Wien Innenstadt war ich mal geschäftlich bei einem Kunden, und nach 3-4h Arbeit wollte ich ans Auto und die ganze Strasse war voll von Demonstranten. Also verlasst Euch nicht auf euer Glück, es kann in Zukunft immer und überall passieren, und erinnert euch an das Video oben, es ist keine auf Polizisten gerichtete Kamera nötig um "geschubst" zu werden.

Hypothetische Annahme: Falls der Beamte sich auf den Schutz der Bildrechte des Verletzten berufen hätte, was er nicht mal ansatzweise tat und wozu er wohl kein Mandat hatte, wäre immer noch abzuwägen ob die Pressefreiheit - der Filmer war Journalist - nicht vor das zivilrechtliche Recht des Einzelnen geht. Das hat vermutlich nicht die Polizei, schon gar nicht ein Einzelner, zu entscheiden sondern ein Richter oder zumindest ein Vorgesetzter. Wenn das Fotografieren nun ohne Legitimation durch einen entlaufenden Bullen der zuviel Testosteron abbekommen hat, ohne Begründung und Befehl von oben, dann ist das in meinen Augen Beamtenwillkür.
Ich denke da wäre zumindest eine Dienstaufsichtsbeschwerde, aber wegen der körperlichen Gewalt und Sachbeschädigung eine sofortige Suspendierung und Belehrung und eventuell noch eine zivilrechtliche Strafe falls der Kläger damit vor Gericht durchkommen sollte. Rote Karte, nicht Gelbe!

Cano, sag doch mal was dazu, muss man das nach den neuen, erweiterten Gesetzen hinnehmen, dass ein Polizist so vorgeht, zumal das nicht mal ne Demo war und keine Gefahr vom Filmer ausging? Es gab keinen Anlass zur Notwehr und es gab auch keine Absperrung wie ich sehen konnte, und der Polizist war nicht alleine sondern es standen mehrere Beamte zur Verfügung um einem Verbot legalen Nachdruck zu verleihen. Weiterhin bin ich der Meinung, dass erst dann Widerstand gegen die Staatsgewalt vorläge wenn der Filmer sich einer Festnahme widersetzt hätte. Es wurde aber keine Festnahme ausgesprochen obwohl der Journalist "ich gehe nicht, nehmen Sie mich fest" gesagt hatte (bei 0m47)

Nochwas: Ist es nicht seltsam komisch dass das Video nicht doch noch beschlagnahmt wurde? Der Beamte hat sich wohl ziemlich sicher gefühlt. Entweder Dummheit oder dreiste Arroganz. Sowas hat man früher, zumindest in guten alten französischen Filmen, an eine Verkehrskreuzung strafversetzt zum Autodurchwinken ;-)

Nochwas II: Wenn ich die Kommentare unter den anderen Videos sehe dann muss ich immer dran denken was die gesagt hätten wenn sie mal bei einem Fussballspiel eins mit dem Knüppel drauf kriegen und keiner kann oder will es bezeugen.

Motive Herrn Wiebolds waren nicht "Wahrnehmung der Pressefreiheit" oder journalistischer Natur, sondern schlichte, voyeristische Bildgeilheit, um das Material dem nächsten Sender meistbietend zu verkticken. Zitat Wiebold über sich: "Ich fühl' mich wie ein Cowboy in der freien Wildnis [...] für mich ist der Reiz des Abenteurs wichtig. Bei besonders grauenhaften Situationen denkt ich weder an die Betroffenen [...]" Das Cowboygetue verpufft aber schnell, wenn er auf Widerstand stößt :-D.

dazu ein passender Bericht in der "Zeit Online":
http://www.zeit.de/1996/07/Der_Nachrichtenjaeger

Es ist hier völlig egal welche niederen Motive man dem Journalisten unterstellt, dasselbe hätte auch bei einem Spiel oder einer Demo passieren können. Es kann nicht sein dass die Pressefreiheit zufällig oder willkürlich von einem Beamten nach eigenem Gutdünken definiert wird, da muss eine ordentliche Verfügung da sein die genauestens vorschreibt was erlaubt und nicht erlaubt ist je nach Lage der Dinge.
Und dasselbe gilt grundsätzlich auch für zufällige Aufnahmen von Nichtjournalisten, es darf nicht sein dass irgendeiner Selbstjustiz übt der sich auf den Schlips getreten fühlt. Wer das zulässt oder gar gutheisst sägt an einem der Grundpfeiler der Verfassung und hat m.E. sein eigenes Recht auf Meinungsfreiheit vertan.

Nochwas III: Ich bin Spätzünder... der Beamte war anzunehmenderweise früher bei der VOPO. Alles klar. So hab ich mir die immer schon vorgestellt ;-)

Nochwas IV: Hier kann man direkt sehen wie sich willkürliches Verhalten einzelner Polizisten auf den Respekt gegenüber Polizisten allgemein seitens Jugendlicher auswirkt:
(Link wurde entfernt)

allgemein scheinen die Beamten nervlich ein wenig überlastet zu sein ;-)
(Link wurde entfernt)



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Beitrag von fibbo » Mo Jun 22, 2009 1:34 pm

DARKRACER hat geschrieben:.Ich hau mich wech! Wie geil ist das denn. Die Karre war sicher gepimpt und nicht mehr handhabbar für einen Beamten :D

Ich musste ja auch kurz lachen ;-) Aber im Grunde ist das schon bezeichnend und nicht schön dass die fast alle nur rumstehen und sich amüsieren.
ich denke mal, besonders Jugendliche sind da sehr sensibel gegen inkorrekte Behandlung seitens der Staatsgewalt. Deshalb finde ich es extrem wichtig, dass Polizisten nicht unnötig über Grenzen rausgehen. Das hat nichts mit Verweichlichung zu tun sondern damit dass man sich als Bürger fair behandelt fühlt. In diesem Fall hier hätten zwei-drei Polizisten zusammen genügt um den Pressemann davon abzuhalten, zur Not mit einer Festnahme. Aber so wie auf dem Video, so nicht! Das sind Methoden wie sie den Kindern in der Schule zum Thema SA vermittelt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sturmabteilung

Hier mal der Text aus dem Polizeigesetz NRW damit man auch sieht warum ich das hier überhaupt schreibe:

(Link wurde entfernt)


§ 34
Platzverweisung
(1) Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort
verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten. Die Platzverweisung
kann ferner gegen eine Person angeordnet werden, die den Einsatz der Feuerwehr oder von
Hilfs- oder Rettungsdiensten behindert.
(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen
Bereich eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, kann ihr für eine
bestimmte Zeit verboten werden, diesen Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten, es sei
denn, sie hat dort ihre Wohnung oder nimmt dort berechtigte Interessen wahr. Örtlicher
Bereich im Sinne des Satzes 1 ist ein Gemeindegebiet oder ein Gebietsteil innerhalb einer
Gemeinde. Die Maßnahme ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat
erforderlichen Umfang zu beschränken. Sie darf die Dauer von drei Monaten nicht
überschreiten.



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