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Postkarten recht

Tipps, Kniffe und Bastelleien unserer Forum-User rund um die digitale Fotografie.

Moderator: ft-team

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the57
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Postkarten recht

Beitrag von the57 » Do Nov 12, 2009 12:36 am

Hallo,
ich habe da mal ein paar rechtliche Fragen zu Postkarten.

Fall 1:Ich habe in der Autostadt Wolfsburg was Fotografiert das ich nun auf Karten drucken möchte und verkaufen möchte. Darf ich das, oder gehört das Foto (die rechte ) der AS?

Fall 2:Ein Öffentliches Gebäude von einer Öffentlichen Straße, sagen wir mal ein Museum. Darf ich sowas als Postkarte Verkaufen?

Danke Tobi
Es ist alles nur der verzweifelte Versuch, das vergängliche fest zu halten.

Rene Koch
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Beitrag von Rene Koch » Do Nov 12, 2009 7:38 pm

...keiner wird Dir hier diese Fragen mit absoluter Rechtssicherheit beantworten können. Es gibt Regeln und Ausnahmen, auch bei der Fotografie öffentlicher Gebäude. In beiden Fällen beabsichtigst Du zudem eine kommerzielle Nutzung. Da gibt es teils für ähnlich klingende Fälle unterschiedliche Rechtsprechungen. Ich empfehle Dir, jeweils eine zeitlich unbefristete Einwilligung der jeweiligen potentiellen Rechteinhaber einzuholen, oder dies über einen Anwalt klären zulassen - wobei Letzteres deutlich teurer ist.
Es gibt zu diesem Thema in vielen Fotoforen ewige Threads die teils bis in detaillierte Rechtsprechung gehen. Daran sieht man sehr schnell, wie komplex die Materie ist. Und so unterschiedlich die Meinung der Forenteilnehmer, so unterschiedlich die Auffasung der Gerichte und so unterschiedlich auch das Verhalten der Rechteinhaber.

Wenn hier nun jemand schreibt: " Ja, das kannst Du nach §blabla bedenkenlos nutzen." ...und Du bekommst dann doch Ärger. Ein Verweis auf die Auskunft in diesem Forum brächte Dich dann nicht weiter.

Gruß, René

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fotoart
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Beitrag von fotoart » Fr Nov 13, 2009 9:39 pm

... darum ist es immer besser wenn man etwas verkaufen will im Bereich
Bilder/Grafik/Design dieses mit eigenem kreativem Schöpfergeist zu
fertigen, dann hat man wirklich etwas zu Bieten und ist auch auf jeden Fall
der Inhaber von Urheberrechten.
Was Geld Machen angeht hatte ich schon die Idee hier in der Stadt einen
großen Vorhang vor das Rathaus zu spannen welches jeder Tourist
fotografiert der vorbei kommt und nur gegen eine Gebühr wird er kurz
gelüftet. Das würde Kohle bringen, die Leute knipsen wie verrückt dieses
Rathaus. *ggg*

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Sentei
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Beitrag von Sentei » Sa Nov 14, 2009 1:04 am

Also man kann ganz leicht sagen: als Schöpfer der Bilder liegt das Urheberrecht und damit alle Verwertungsrechte an Deinen Bildern bei Dir.

Etwas anderes gilt, wenn in der Autostadt Wolfsburg Fotografieren verboten ist oder dort besondere Regeln für Museumsbesucher gelten. Da empfehle ich Dir einfach einen Anruf bei der Pressestelle.

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steng
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Beitrag von steng » Sa Nov 14, 2009 12:32 pm

Hallo,

was Sentei geschrieben hat kann ich nicht im vollem Umfang so zustimmen.

Wenn ich ein Foto gemacht habe liegt das Urheberrecht bei mir, das Verwertungsrecht nicht automatisch.
Insbesondere bei Fotos zum einen mit Personen und andererseits von Gebäuden kann es diesbezüglich Probleme geben. So kann ich bei bestimmten Gebäude zwar die Fotos machen, aber nicht verwerten. Als Beispiel sei hier Bahnhöfe und Flughäfen genannt.

Um auf der sicheren Seite zu sein ist es ratsam, wenn man sich nicht sicher ist, entsprechend sich zu informieren und ggfls. sich die Verwertungsrechte schriftlich zusichern zu lassen.

Gruss
steng

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Nasus
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Beitrag von Nasus » Sa Nov 14, 2009 1:37 pm

Sentei hat geschrieben:Also man kann ganz leicht sagen: als Schöpfer der Bilder liegt das Urheberrecht und damit alle Verwertungsrechte an Deinen Bildern bei Dir.
Was leider falsch ist.
Es gibt durchaus geschützte Gebäude (nicht nur wegen Sicherheit, sondern auch wegen Kunst/Kommerz), Installationen und ähnliches; in wenigen Fällen kann sogar das Markenrecht berührt werden, auch wenn in dem Bereich mehr Paranoia als Fakt unterwegs ist.
In bestimmten Fällen - wenn z.B. Personen im Bild sind - kann es sogar so weit gehen, dass nichtmal die Aufnahme gemacht werden darf (der Fotografierte wünscht keine Veröffentlichung und müsste ständig in der Angst leben, dass das Bild von der Speicherkarte doch irgendwann seinen Weg in die Medien findet).
Was wirklich Sache ist, kann leider nur ein Anwalt für MEdienrecht verbindlich sagen - außerdem nur, wenn er neben dem Zweck der Bilder auch die Bilder selbst kennt.
Was am Rande noch wichtig sein könnte: Ab welcher Schwelle müsste ein Kleingewerbe angemeldet werden?

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Johnars
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Beitrag von Johnars » Sa Nov 14, 2009 2:09 pm

So einfach ist es eben nicht!
Als Beispiel der Eifelturm in Paris, der wird seit einigen Jahren beleuchtet von einem Lichtdesigner. Wenn du also den Turm fotografierst in der Dämmerung oder bei Nacht und die Bilder Kommerziell verwertest, und der Lichtdesigner findet das raus zerrt er dich vor Gericht! Genaus so mit dem Louvre da hat es vor 6-7 Jahren mal einen Prozess gegen einen Fotografen gegeben und der Fotograf hat den verloren!
Weil er 1. die Bilder in grossem Stil Kommerziell verwendet hatte als Poster und Postkarten und der Architekt, war nicht mal erwähnt darauf!
I.M. Pei der Architekt gewann den Prozess und der Fotograf musste seine Poster einstampfen und bekam noch eine Wiedergutmachung aufgebrummt, wenn ich mich richtig erinnere!
Für Kommerzielle Nutzung sollte man immer die schriftliche Bewilligung einholen, oder genug Geld für einen sehr guten Anwalt in den Bussiness Plan einrechnen, denn die Anwälte wollen ja auch leben;--))))

MFG Armin

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Nasus
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Beitrag von Nasus » Sa Nov 14, 2009 2:22 pm

Beim nächtlichen Eiffelturm ists sogar so, dass auch die nichtkommerzielle Veröffentlichung eine gesonderte Erlaubnis bedarf. Wenn ich mich recht entsinne reicht es denen aber, den Firmennamen/Designer als Text im Bild zu hinterlegen.

Benny
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Beitrag von Benny » So Dez 20, 2009 6:01 pm

Generell gilt in Deutschland(!), dass Du von öffentlichen Straßen aus zunächst einmal fotografieren darfst, was immer Du willst. Ausgenommen sind besonders geschützte Objekte (Militäranlagen, Botschaften etc. - üblicherweise mit Verbotsschild gekennzeichnet).

Das Urheberrecht der Fotos liegt immer bei Dir als Fotograf.

Das heißt aber NICHT, dass Du auch Verwertungsrechte hast. Es greift zunehmend um sich, dass Eigentümer von Gebäuden die Verwertungsrechte vorbehalten. Das hier schon mehrfach genannte Beispiel Eiffelturm ist besonders krass. Aber leider tut sich auch die Stiftung Preussischer Kulturbesitz negativ hervor. Wobei sich bei den Bauwerken im Stiftungsbesitz natürlich um alte Gebäude handelt, wo kein Copyright auf die Architektur mehr besteht (während jenes beim Lichtdesign für den Eiffelturm noch ganz aktuell ist). D.h. beim Potsdamer Schloss, Sanssoucis etc. darf man darüber streiten (und das wird dann teuer), ob man von öffentlichen Straßen aufgenommende Fotos nicht doch beliebig verwenden kann. Ich persönlich (aber das ist nur meine Meinung) denke, dass die Stiftung nur dann Verwertungsrechte vorbehalten darf, wenn Fotos innerhalb des Privatgeländes aufgenommen wurden.

Unkritischer ist in jedem Falle, wenn Du ein Gebäudeensemble fotografierst, wobei jedes Einzelgebäude, selbst wenn es aktuell urheberrechtlich noch geschützt ist, nur eine dekorierende Rolle im Foto hat. Da dürfte Dir kaum jemand an den Karren fahren dürfen. Im Zweifel würde ich auf jeden Fall Mitglied in einer professoniellen Fotografenvereinigung werden und deren Rechtsberatung nutzen!

Benny
…schreibt Klartext

Fotografie seit ca. 30 Jahren: Kleinbild/digital mit Pentax, MF mit Mamiya, Großformat; SW/Color-Labor, Digitale Dunkelkammer

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