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von Benny » So Dez 20, 2009 6:01 pm
Generell gilt in Deutschland(!), dass Du von öffentlichen Straßen aus zunächst einmal fotografieren darfst, was immer Du willst. Ausgenommen sind besonders geschützte Objekte (Militäranlagen, Botschaften etc. - üblicherweise mit Verbotsschild gekennzeichnet).
Das Urheberrecht der Fotos liegt immer bei Dir als Fotograf.
Das heißt aber NICHT, dass Du auch Verwertungsrechte hast. Es greift zunehmend um sich, dass Eigentümer von Gebäuden die Verwertungsrechte vorbehalten. Das hier schon mehrfach genannte Beispiel Eiffelturm ist besonders krass. Aber leider tut sich auch die Stiftung Preussischer Kulturbesitz negativ hervor. Wobei sich bei den Bauwerken im Stiftungsbesitz natürlich um alte Gebäude handelt, wo kein Copyright auf die Architektur mehr besteht (während jenes beim Lichtdesign für den Eiffelturm noch ganz aktuell ist). D.h. beim Potsdamer Schloss, Sanssoucis etc. darf man darüber streiten (und das wird dann teuer), ob man von öffentlichen Straßen aufgenommende Fotos nicht doch beliebig verwenden kann. Ich persönlich (aber das ist nur meine Meinung) denke, dass die Stiftung nur dann Verwertungsrechte vorbehalten darf, wenn Fotos innerhalb des Privatgeländes aufgenommen wurden.
Unkritischer ist in jedem Falle, wenn Du ein Gebäudeensemble fotografierst, wobei jedes Einzelgebäude, selbst wenn es aktuell urheberrechtlich noch geschützt ist, nur eine dekorierende Rolle im Foto hat. Da dürfte Dir kaum jemand an den Karren fahren dürfen. Im Zweifel würde ich auf jeden Fall Mitglied in einer professoniellen Fotografenvereinigung werden und deren Rechtsberatung nutzen!
Benny
…schreibt Klartext
Fotografie seit ca. 30 Jahren: Kleinbild/digital mit Pentax, MF mit Mamiya, Großformat; SW/Color-Labor, Digitale Dunkelkammer