Herzlichen Dank für euere bisherigen Tipps.
Wegen dem Anmelden: Macht euch da keine Sorgen, das läuft alles ordnungsgemäss. Ich habe mich da informiert.
Moderator: ft-team
Du sprichst mir aus dem Herzen!FütterMeinEgo hat geschrieben:Ohne jetzt die Bilder und die Abgelichtete zu kennen erinnert mich das an einen Gast im Restaurant, der, nachdem er seinen Teller ratzekahl leergegessen hat, das Essen nicht bezahlen will, weil es ihm nicht geschmeckt habe.lichtbildnerin hat geschrieben:...Wenige Tage später habe ich ihr wie versprochen sämtliche Bilder geliefert. Ca. 2 Wochen später erhielt ich eine Anruf, dass sie mit den Bilder völlig unzufrieden ist. Fotografisch seien die Aufnahmen gut, da gäbe es nichts auszusetzen, doch sie selbst wirke auf den Bildern so verkampft und unnatürlich. Ja, sie war während den Aufnahmen wirklich jeweils sehr verkrampft. Weiter gefalle ihr die Hintergründe nicht, obschon ich diese mit ihr zusammen ausgewählt habe. Und ich hätte zu wenig Anweisungen gegeben, wie sie sich vor der Kamera zu bewegen hat. Auf jeden Fall wolle sie aus diesem Grund die Aufnahmen nun nicht bezahlen. ...
Wenn die "Kundin" unverzüglich ihr Missfallen geäussert hätte, ok. Aber nach 14 Tagen? Das klingt so wie "Ich hab jetzt die Fotos, soll sie sehen, wie sie an ihr Geld kommt." Wenn Ihr einen Vertrag habt, kannst die Kohle einklagen, musst aber zumindest die Gerichtskosten vorlegen, die Du im Falle eines Gewinns dann von der Gegenseite erstattet bekommst (so die Gegenseite leistungsfähig ist).
Wenn Du allerdings "haufenweise" Leute gegen Geld fotografierst, müsstest Du zwingend ein Gewerbe anmelden. Machst Du es nicht, ist es strenggenommen Schwarzarbeit... und ehrlich gesagt: In dem Fall hab ich kein Mitleid!