Moderator: ft-team
Rene Koch hat geschrieben:..Die Modelverträge sehen nahezu einheitlich eine Nutzung durch Dritte nicht vor.
Natürlich nicht. Doch gilt es auch hier, Maß zu halten. Und Abmahnungen - am besten gleich noch mit zusätzlichen Anwaltskosten - halte ich in diesem Fall eben für übertrieben.Rene Koch hat geschrieben:Doch ist es deshalb ok, so etwas zu ignorieren, zu tolerieren oder gar zu protegieren?
amaterasu hat geschrieben:@fibbo
Wer hätte gedacht, dass wir mal einer Meinung sind...
amaterasu hat geschrieben: Die Gesetze sind die eine Seite, der gesunde Menschenverstand die andere ... Es gibt schon genug Popeldreher in Deutschland, für die sich jedes Paragraphenzeichen automatisch in ein Dollarzeichen verwandelt.
Cano hat geschrieben:..
Und zwar einer rechtsirrigen.
Ich habe nicht den geringsten Zweifel, daß dieser Richter zu dem Ergebnis käme, daß das Verhalten der TO rechtswidrig war und die betroffenen Urheber in ihren Rechten verletzt wurden.fibbo hat geschrieben:Es würde mich wirklich interessieren was hier ein Richter mit gesundem Menschenverstand (sowas soll es geben ) entscheiden täte.
Das mag ja sein. Aber mal ehrlich, wo liegt denn hier in diesem speziellen Fall die Verhältnismäßigkeit für eine strafbewehrte Abmahnung? Selbst wenn ich betroffen wäre, würde ich erstmal eine Mail schreiben, statt mit meinem Anwalt zu telefonieren.Cano hat geschrieben:Und zwar einer rechtsirrigen.amaterasu hat geschrieben:@fibbo
Wer hätte gedacht, dass wir mal einer Meinung sind...
Das Strafmaß ist ein anderes Kapitel, das sich der Feststellung der Strafbarkeit anschließt. Unter günstigen Umständen dürfte der TO im vorliegenden Fall in strafrechtlicher Hinsicht überhaupt nichts passieren.fibbo hat geschrieben:Ok, und das Strafmass unter Berücksichtitigung der besonderen Umstände?
amaterasu hat geschrieben:...Selbst wenn ich betroffen wäre, würde ich erstmal eine Mail schreiben, statt mit meinem Anwalt zu telefonieren.