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von Gast » Fr Jun 04, 2010 1:33 pm
1. Wenn es Farbfilme sind, könnten die etwas "kippen", das heisst, etwas farbstichig werden (meisst Richtung Magenta). Bei Farbnegativfilm ist das nicht ganz so tragisch, das kann man dann im Positivprozess meisst wieder ausfiltern. Bei Diafilm wirds dann halt farbstichig, was aber bei Aufnahmen in der Dämmerung ("Blaue Stunde") auch reizvoll sein kann. SW-Filme müssten eigentlich noch OK sein, wenn sie nicht bei hohen Temperaturen gelagert wurden (aber da ausser dem SW-Diafilm von AGFA eigentlich kein SW-Film mit kosteloser "Ausarbeitung" verkauft wurde, wirds wohl ein Farbfilm sein).
2. Nach BGB beträgt die regelmässige Verjährungsfrist im Geschäftsverkehr 4 Jahre... es könnte daher sein, dass die kostenlose "Ausarbeitung" von dem, der sie damals mit verkauft hat, aus diesen Gründen jetzt abgelehnt wird.