Moderator: ft-team
Ich sehe das so:kermit hat geschrieben: Wie seht ihr das?
Er muss, da gebe ich dir recht, aber darf er das auch!?MUSS er mit den Fotos Eigenwerbung machen, womit denn sonst, wenn die Leute Arbeitsproben sehen wollen
Und der Hersteller profitiert von der gekonnten Darstellung seines Produkts. In diesem Fall haben beide etwas davon.kermit hat geschrieben: Er nutzt diese Produktfotos als Eigenwerbung zur Darstellung seines Könnens. Also könnte er durch die Ästhetik des Produktes ja schon profitieren - denn dadurch bekommt er ja Aufträge (oder auch nicht)
Es gibt Anwälte (einer der besonders unverschämten Sorte ging mal durch die Presse), die domestizieren einen "Mandanten", füttern ihn gut... und mahnen dann in dessen "Auftrag" ab, was das Zeug hält!Emmerax hat geschrieben:Abmahnen dürften Anwälte nur, wenn es sie selbst betrifft, oder wenn sie von einem Mandanten dazu beauftragt wurden.