Moderator: ft-team
Ich weiß nicht, ob es klug ist, die Verletzung des Rechts am eigenen Bild auch noch als Monatsthema zu zelebrieren.cramir_ hat geschrieben:Wie wäre es mit: Straßenleben, also Fotografie in der Öffentlichkeit?
Ich habe schon gelesen dass dieses Thema auch hier schon in einem anderen thread diskutiert worden ist. Soweit ich mich aber erinnern kann gilt die Fotografie z.B. eines belebten Marktplatzes nicht als Verletzung des Rechts am eigenen Bild der sich auf dem Marktplatz, (od. Konzert, Demonstration, usw.) tummelnden Menschen. Außerdem wenn bestimmte Personen tatsächlich klar erkennbar und im Vordergrund der Aufnahme stehen wäre das Monatsthema vielleicht mal ein Anreiz sich die Einwilligung dieser Personen zu holen.cano hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob es klug ist, die Verletzung des Rechts am eigenen Bild auch noch als Monatsthema zu zelebrieren.