so ha rechtsgebiet wunderbar
,
zu der Rückbuchung deiner Überweisung kann ich der vorherigen Antwort nur Zustimmen. Rückfordern kann man nur Lastschriften und das auch nur innerhalb einer Frist von ~2 Wochen ca. .
Ich würde dem Herrn ein Einschreiben mit Rückschein zuschicken (erhalt quittiert) und Ihn freundlich darauf hinweisen das bis Heute kein Eingang der Ware eingegangen ist. Erkläre ihm das Ihr einen rechtsgültigen Kaufvertrag (nach §433 BGB, ne das lass weg!
) geschlossen habt und er zur Erfüllung verpflichet ist. Gib ihm eine angemessene Frist und drohe mit Strafanzeige und Schadensersatz. Gib ihm ne Woche und dann geh mit deinem Anschreiben, Kontoauszug , ggf. Emailverkehr, Kleinanzeige zum Anwalt.
gruß voli