Moderator: ft-team
Das Recht am eigenen Bild (geregelt im Kunsturheberrechtsgesetz) kennt den Begriff der Gruppe überhaupt nicht. Was ohne die nach § 22 KUG erforderliche Einwilligung verbreitet werden darf, ergibt sich aus § 23 KUG.NeoPhoenix hat geschrieben: Allerdings weiß ich im Moment nicht genau, ab wie vielen Personen man nach dem Recht am eigenen Bild von einer Gruppe spricht.
Oh ja das wäre super nett.NeoPhoenix hat geschrieben:
Wenn du möchtest, kann ich dir per Mail die Vorlage eines "Property Release"-Vertrages zuschicken.
...
"Model Release"-Vertrag kann ich dir auch geben