Moderator: ft-team
Man stelle sich vor, jemand knipst den betrunkenen Kollegen oder Chef auf der Betriebsweihnachtsfeier und stellt das Foto dann ins Netz. Das ein oder andere Problem dürfte sich dann schon ergeben.w0LLe hat geschrieben:
- 1 Person wegen ihrer Rechte am eigenen Bild zu befragen
2 Personen gelten schon als Gruppe und da gibt es keine Probleme bei Veröffentlichung
Ist doch ganz einfach. Wenn auch noch die betrunkene nackte Sekretärin auf ihm sitzt, sind es 2 Personen (also eine Gruppe) und man kann das Bild ohne Probleme veröffentlichen. (War nur Spaß )solE500 hat geschrieben:Man stelle sich vor, jemand knipst den betrunkenen Kollegen oder Chef auf der Betriebsweihnachtsfeier und stellt das Foto dann ins Netz. Das ein oder andere Problem dürfte sich dann schon ergeben.w0LLe hat geschrieben:
- 1 Person wegen ihrer Rechte am eigenen Bild zu befragen
2 Personen gelten schon als Gruppe und da gibt es keine Probleme bei Veröffentlichung